Schwebender Vertrag bei Förderung
Schwebender Vertrag: So funktioniert der Handwerkervertrag vor der Förderbewilligung
Viele Bauherren befürchten, einen Handwerkervertrag zu unterschreiben und anschließend keine Förderbewilligung zu erhalten. Daraus entsteht häufig die Sorge, trotz ausbleibender Förderung an einen Vertrag gebunden zu sein.
Für diesen Fall kann eine sogenannte schwebende Bedingung eingesetzt werden. Dadurch wird der Vertrag erst unter bestimmten Voraussetzungen wirksam. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie dieses Vorgehen funktioniert und welche Möglichkeiten sich daraus ergeben.
Ein schwebender Vertrag kann dafür sorgen, dass ein Handwerkervertrag erst mit der Förderbewilligung wirksam wird. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht nach der beschriebenen Vorgehensweise kein Vertragsrisiko. Je nach vereinbarter Klausel kann der Vertrag bei ausbleibender Förderung aufgehoben oder bis zur Förderbewilligung aufgeschoben werden.
Warum viele Bauherren den Handwerkervertrag hinauszögern
Eine häufige Sorge besteht darin, den Handwerkervertrag bereits unterschrieben zu haben, bevor über den Förderantrag entschieden wurde. Viele Bauherren gehen davon aus, anschließend an den Vertrag gebunden zu sein, auch wenn die Förderung nicht bewilligt wird.
Nach der beschriebenen Vorgehensweise basiert diese Sorge auf einem Missverständnis. Statt den Handwerker unmittelbar verbindlich zu beauftragen, kann der Vertrag mit einer schwebenden Bedingung versehen werden.
Was ist ein schwebender Vertrag?
Ein schwebender Vertrag ist ein Vertrag, der zunächst noch keine endgültige Rechtswirkung entfaltet. Grundlage ist eine vertragliche Klausel, die den Eintritt der Wirksamkeit von einer festgelegten Bedingung abhängig macht.
Im beschriebenen Ablauf wird diese Bedingung an die Förderbewilligung geknüpft. Erst wenn diese vorliegt, wird der Vertrag gemeinsam mit dem zugrunde liegenden Angebot des Handwerkers rechtswirksam.
Wie wird die schwebende Bedingung vereinbart?
Die schwebende Bedingung wird über eine entsprechende Klausel vereinbart. Diese befindet sich auf einem Deckblatt zum Angebot des Handwerkers.
Die Klausel regelt, dass der Vertrag so lange schwebend bleibt, bis die Förderbewilligung vorliegt.
Welche Möglichkeiten bestehen, wenn die Förderung nicht bewilligt wird?
Nach der beschriebenen Vertragsgestaltung können unterschiedliche Regelungen vereinbart werden.
- Der Vertrag wird aufgelöst, wenn keine Förderung bewilligt wird.
- Der Vertrag wird so lange aufgeschoben, bis eine Förderbewilligung vorliegt.
Welche Variante genutzt wird, richtet sich nach der vereinbarten Vertragsklausel.
Wie läuft das Verfahren ab?
Der beschriebene Ablauf sieht folgende Schritte vor:
- Der schwebende Vertrag wird mit dem Handwerker unterschrieben.
- Der Energieberater reicht den Förderantrag ein.
- Innerhalb von ein bis zwei Wochen liegt nach der Darstellung die Förderbewilligung vor.
- Erst danach wird der Vertrag zusammen mit dem Angebot des Handwerkers rechtswirksam.
Bis zur Förderbewilligung besteht nach dieser Vorgehensweise kein Vertragsrisiko.
Welche Möglichkeiten bestehen nach der Förderbewilligung?
Nach der beschriebenen Darstellung ist die Förderbewilligung drei Jahre gültig.
Innerhalb dieses Zeitraums bestehen weiterhin verschiedene Möglichkeiten. So kann der Handwerker gewechselt oder gekündigt werden. Ebenso können grundlegende Änderungen an der ursprünglichen Planung vorgenommen werden.
Was bedeutet das für Eigentümer?
Wer eine Förderung nutzen möchte, muss den Handwerkervertrag nicht zwangsläufig sofort verbindlich abschließen. Eine schwebende Bedingung kann den Zeitraum bis zur Förderbewilligung absichern.
Nach der beschriebenen Vorgehensweise wird zunächst der schwebende Vertrag geschlossen und anschließend der Förderantrag eingereicht. Erst mit der Förderbewilligung wird der Vertrag wirksam. Dadurch soll das Vertragsrisiko bis zur Entscheidung über die Förderung vermieden werden.
Fazit
Die Sorge vor einem verbindlichen Handwerkervertrag ohne gesicherte Förderung ist nach der beschriebenen Einschätzung häufig unbegründet. Mit einer schwebenden Bedingung kann der Vertrag zunächst in einem schwebenden Zustand bleiben. Erst nach der Förderbewilligung wird der Vertrag rechtswirksam. Je nach Vertragsgestaltung kann der Vertrag bei ausbleibender Förderung aufgehoben oder aufgeschoben werden. Außerdem wird beschrieben, dass die Förderbewilligung drei Jahre gültig ist und in diesem Zeitraum Änderungen wie ein Handwerkerwechsel weiterhin möglich sind. Dadurch kann die Umsetzung der Maßnahme flexibler gestaltet werden.
FAQ
Was ist ein schwebender Vertrag?
Ein schwebender Vertrag ist ein Vertrag, dessen Wirksamkeit von einer vereinbarten Bedingung abhängt. Im beschriebenen Fall tritt die Rechtswirkung erst mit der Förderbewilligung ein.
Warum wird eine schwebende Bedingung verwendet?
Sie soll verhindern, dass der Handwerkervertrag bereits vor der Förderbewilligung verbindlich wird. Dadurch soll das Vertragsrisiko bis zur Entscheidung über die Förderung vermieden werden.
Was passiert, wenn die Förderung nicht bewilligt wird?
Nach der beschriebenen Vertragsgestaltung kann vereinbart werden, dass der Vertrag aufgehoben oder bis zur Förderbewilligung aufgeschoben wird.
Wann wird der Handwerkervertrag rechtswirksam?
Der Vertrag wird nach der beschriebenen Vorgehensweise erst dann rechtswirksam, wenn die Förderbewilligung vorliegt.
Kann der Handwerker später noch gewechselt werden?
Nach der beschriebenen Darstellung kann innerhalb der dreijährigen Gültigkeit der Förderbewilligung der Handwerker gewechselt oder gekündigt werden. Auch grundlegende Änderungen der Planung sollen in diesem Zeitraum möglich sein.
Wenn Sie Ihre Fördermöglichkeiten prüfen möchten, können Sie eine unverbindliche Erstberatung anfragen.
