Förderung für Wärmepumpen vor Kürzung: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

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Installation einer Wärmepumpe mit staatlicher Förderung bis zu 70 Prozent

Geplante Kürzungen bei der BEG-Förderung: Was sich bei Heizung, Sanierung und Effizienzhaus ändern könnte

Wichtig: Die folgenden Punkte beziehen sich auf geplante Änderungen an der
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestages
steht nach aktuellem Stand noch aus. Es handelt sich daher nicht um endgültig beschlossene Regelungen.

Fördermittel für Gebäude sollen deutlich gekürzt werden

Der Haushaltsausschuss des Bundestages soll voraussichtlich kurzfristig über umfangreiche Änderungen
an der Bundesförderung für effiziente Gebäude entscheiden. Betroffen wären vor allem die
Heizungsförderung, aber auch Sanierungen zum
Effizienzhaus beziehungsweise Effizienzgebäude.

Nach den vorliegenden Informationen sollen verschiedene Zuschüsse abgesenkt, Boni gestrichen oder
neu geregelt werden. Für Eigentümerinnen und Eigentümer kann das erhebliche Auswirkungen auf die
Wirtschaftlichkeit geplanter Sanierungen haben.

Geplante Änderungen beim Einkommensbonus

Der Einkommensbonus in der Heizungsförderung soll künftig stärker nach dem zu versteuernden
Jahreshaushaltseinkommen gestaffelt werden.

  • Bis 30.000 Euro Einkommen: Erhöhung des Einkommensbonus auf 40 Prozent
  • 30.000 bis 40.000 Euro Einkommen: unverändert 30 Prozent
  • Bis 50.000 Euro Einkommen: neuer Einkommensbonus von 10 Prozent

Zusätzlich soll es einen Kinderzuschlag geben: Minderjährige Kinder, die im Haushalt leben, sollen
das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduzieren.

Heizungsförderung: Förderfähige Kosten sollen sinken

Besonders deutlich wären die geplanten Einschnitte bei den förderfähigen Kosten in der
Heizungsförderung. Zum Neustart der Förderung sollen diese einmalig um
28.000 Euro abgesenkt werden. Danach ist eine weitere Absenkung um
750 Euro alle sechs Monate vorgesehen.

Das bedeutet: Wer später saniert, könnte voraussichtlich auf eine immer niedrigere Bemessungsgrundlage
für die Förderung zurückgreifen. Gerade bei größeren Heizungsmodernisierungen kann das einen spürbaren
Unterschied machen.

Klimageschwindigkeitsbonus soll schrittweise reduziert werden

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt derzeit 20 Prozent. Geplant ist, diesen Bonus ab dem Neustart
der Förderung alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte abzusenken.

Für Eigentümer mit alten fossilen Heizungen kann das bedeuten: Je länger mit dem Heizungstausch
gewartet wird, desto geringer fällt der mögliche Bonus aus.

Effizienzbonus für Wärmepumpen und Biomasse-Zuschlag sollen entfallen

Nach den geplanten Änderungen sollen der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen sowie der
Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen gestrichen werden.

Gleichzeitig soll ein neuer Bonus von 15 Prozent für europäische Wärmepumpen
eingeführt werden. Allerdings soll die Grundförderung im selben Umfang abgesenkt werden.
Unterm Strich wäre das daher keine pauschale Verbesserung, sondern eher eine Umverteilung innerhalb
der Förderstruktur.

Heizungsförderung nur noch beim Wechsel von fossil zu erneuerbar

Ein weiterer zentraler Punkt: Die Heizungsförderung soll künftig nur noch gewährt werden, wenn von
einer fossilen Heizung auf eine erneuerbare Heizung gewechselt wird.

Nicht mehr gefördert werden soll demnach der Wechsel von:

  • Fernwärme,
  • bestehenden Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien ab dem Jahr 2008,
  • bestimmten bereits erneuerbaren Heizsystemen.

Für den Ersatz alter Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien, die vor 2008 eingebaut wurden, sollen
die förderfähigen Kosten halbiert werden.

Mehrfamilienhäuser: Degression bei förderfähigen Kosten geplant

Auch bei Effizienzmaßnahmen an Mehrfamilienhäusern sollen die förderfähigen Kosten stärker begrenzt
werden. Vorgesehen ist eine Degression ähnlich wie in der Heizungsförderung.

  • 1. Wohneinheit: 30.000 Euro
  • 2. bis 6. Wohneinheit: jeweils 15.000 Euro
  • ab der 7. Wohneinheit: jeweils 8.000 Euro

Für Eigentümergemeinschaften und Investoren kann das die Förderhöhe bei größeren Gebäuden deutlich
reduzieren.

iSFP-Bonus erst ab der zweiten Maßnahme

Der iSFP-Bonus soll künftig erst ab der zweiten Maßnahme greifen. Das wäre eine klare Verschärfung
gegenüber der bisherigen Förderlogik.

Für Eigentümer bedeutet das: Ein individueller Sanierungsfahrplan bleibt zwar weiterhin ein wichtiges
Planungsinstrument, der Bonus könnte aber nicht mehr direkt bei der ersten Einzelmaßnahme genutzt
werden.

Neuer WPB-Bonus ab 2027 geplant

Ab dem ersten Quartal 2027 soll ein neuer WPB-Bonus von 5 Prozent für
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle eingeführt werden. Ausgenommen sein sollen reine Fenstermaßnahmen.

WPB steht für Worst Performing Building. Gemeint sind energetisch besonders schlechte Gebäude.
Für diese Gebäude soll damit ein zusätzlicher Anreiz zur Sanierung geschaffen werden.

Serielle Sanierung: Bonus soll ausgeweitet werden

Der Bonus für serielle Sanierungen soll ausgeweitet werden. Geplant ist unter anderem ein
SerSan-Bonus auch für Sanierungen zum Effizienzhaus 70 EE in Höhe von
5 Prozent.

Außerdem soll die Kumulierungsgrenze mit dem WPB-Bonus aufgehoben werden. Zusätzlich ist vorgesehen,
den SerSan-Bonus auch auf Nichtwohngebäude auszuweiten.

Effizienzhaus-Förderung: Tilgungszuschüsse sollen sinken

Besonders relevant für umfassende Sanierungen: Die Tilgungszuschüsse in der systemischen Förderung
zum Effizienzhaus beziehungsweise Effizienzgebäude sollen um 10 Prozentpunkte
abgesenkt werden.

Zudem soll die EE-Klasse künftig zur Standardanforderung werden. Der bisherige Bonus von 5 Prozent
für die EE-Klasse würde damit entfallen.

Der Bonus für nachhaltiges Bauen soll vereinfacht werden. Nach aktuellem Stand soll dafür künftig
eine Lebenszyklusanalyse, kurz LCA, ausreichen.

Warum der Haushaltsausschuss zustimmen muss

Bei umfangreichen Änderungen an der Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG EM ist gemäß
§ 89 Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Zustimmung des Haushaltsausschusses erforderlich.

Erst nach dieser Zustimmung und der konkreten Umsetzung in den Förderrichtlinien ist klar, welche
Änderungen tatsächlich gelten und ab wann sie angewendet werden.

Was Eigentümer jetzt tun sollten

Wer aktuell eine Heizungsmodernisierung oder energetische Sanierung plant, sollte die Entwicklung
genau beobachten. Wenn die Änderungen wie geplant kommen, können sich Förderhöhe und Wirtschaftlichkeit
einzelner Maßnahmen deutlich verschlechtern.

Sinnvoll ist jetzt vor allem:

  • geplante Maßnahmen kurzfristig fachlich prüfen zu lassen,
  • Förderfähigkeit und mögliche Zuschüsse realistisch berechnen zu lassen,
  • die Reihenfolge von Maßnahmen strategisch zu planen,
  • bei größeren Sanierungen frühzeitig einen individuellen Sanierungsfahrplan zu erstellen,
  • keine voreiligen Aufträge ohne Förderprüfung auszulösen.

Fazit: Wer sanieren will, sollte jetzt nicht abwarten

Die geplanten Änderungen zeigen klar: Die Förderbedingungen könnten künftig deutlich weniger attraktiv
werden. Besonders betroffen wären Heizungswechsel, Effizienzhaus-Sanierungen und Maßnahmen an
Mehrfamilienhäusern.

Noch ist nicht alles endgültig beschlossen. Trotzdem sollten Eigentümerinnen und Eigentümer jetzt
prüfen lassen, welche Fördermöglichkeiten aktuell bestehen und ob ein zügiger Antrag sinnvoll ist.

Mein Rat: Nicht blind handeln, aber auch nicht zu lange warten. Wer ohnehin sanieren
möchte, sollte die Förderlage jetzt konkret prüfen lassen.

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