Dachsanierung: Reihenfolge entscheidet

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Dachsanierung fördern lassen: Die richtige Reihenfolge entscheidet

Bei einer Dachsanierung für 60.000 Euro können 10.500 Euro Förderung verloren gehen – ohne dass an der Maßnahme selbst etwas falsch wäre.

Der Grund liegt allein in der Reihenfolge. Wer zuerst beauftragt und sich danach um die Förderung kümmert, hat den Anspruch bereits verspielt.

Dieser Beitrag zeigt den verbreiteten Ablauf, den richtigen Ablauf Schritt für Schritt und erklärt, was ein schwebend geschlossener Vertrag bedeutet.

Erst das Angebot einholen, dann den Energieberater prüfen lassen, dann den Vertrag mit dem Handwerker schwebend abschließen, dann den Antrag im BAFA-Portal einreichen, auf die Förderzusage warten – und erst danach darf der Handwerker starten. Wer zuerst beauftragt und anschließend die Förderung beantragt, verliert sie.

Der Ablauf, den viele wählen

Verbreitet ist folgende Reihenfolge: Angebot vom Dachdecker holen, Auftrag unterschreiben – und danach erst die Förderung beantragen.

Damit ist der Anspruch verloren. Die Unterschrift steht vor dem Antrag, und genau das darf sie nicht.

Der richtige Ablauf

1. Angebot einholen

Am Anfang steht das Angebot des Handwerkers. Bis hierhin ist der Ablauf identisch.

2. Der Energieberater prüft

Anschließend schaut der Energieberater darüber. Er prüft nicht nur, ob die Maßnahme förderfähig ist.

Ein guter Energieberater sieht sich auch an, ob sich das technisch überhaupt so umsetzen lässt, ob Positionen im Angebot fehlen und ob es später noch Überraschungen geben kann.

3. Vertrag schwebend abschließen

Erst wenn der Energieberater grünes Licht gibt, wird der Vertrag mit dem Handwerker unterschrieben – und zwar schwebend. Das heißt: Solange die Förderzusage noch nicht vorliegt, ist der Vertrag noch nicht gültig.

4. Antrag im BAFA-Portal

Danach wird der Antrag im BAFA-Portal eingereicht. Dafür wird eine technische Projektbeschreibung vom Energieberater benötigt.

Wer einen guten Energieberater hat, unterschreibt eine Vollmacht – dann kümmert er sich um die komplette Antragstellung.

5. Förderzusage abwarten

Abschließend wird auf die Förderzusage gewartet. Erst danach kann der Handwerker starten.

6. Nachweise und Auszahlung

Wenn alles fertig ist, reicht der Energieberater alle Nachweise ein. Danach kommt der Zuschuss aufs Konto.

Was „schwebend“ bedeutet

Der schwebend geschlossene Vertrag ist der Punkt, an dem der Ablauf zusammenhält. Die Unterschrift ist gesetzt, die Wirksamkeit hängt aber an der Förderzusage.

Damit ist der Auftrag nicht rechtsverbindlich erteilt, solange die Zusage aussteht – und genau das ist die Voraussetzung dafür, dass die Förderung überhaupt noch beantragt werden kann.

Was bedeutet das für Eigentümer?

Für Eigentümer heißt das vor allem: Die Unterschrift ist der kritische Moment, nicht der Baubeginn. Wer sie setzt, bevor der Antrag läuft, entscheidet damit unbeabsichtigt gegen die Förderung.

Der Energieberater gehört deshalb zwischen Angebot und Unterschrift – nicht danach. Sein Blick auf das Angebot lohnt sich zusätzlich, weil fehlende Positionen später zu Nachforderungen führen.

Und wer eine Vollmacht erteilt, gibt die Antragstellung vollständig ab. Das reduziert den eigenen Aufwand auf die Entscheidung selbst.

Fazit

Bei einer Dachsanierung für 60.000 Euro stehen 10.500 Euro Förderung im Raum, die allein durch die falsche Reihenfolge verloren gehen können. Verbreitet ist der Ablauf, zuerst das Angebot zu holen, zu unterschreiben und danach die Förderung zu beantragen – damit ist sie weg. Richtig ist: Angebot einholen, den Energieberater prüfen lassen, den Vertrag schwebend abschließen, den Antrag im BAFA-Portal einreichen und die Förderzusage abwarten. Erst dann startet der Handwerker. Am Ende reicht der Energieberater die Nachweise ein, und der Zuschuss kommt aufs Konto. Der Kern lautet: nicht erst beauftragen und dann die Förderung prüfen, sondern erst prüfen lassen und dann beantragen, bevor es losgeht.

FAQ

Warum ist die Förderung nach der Unterschrift verloren?

Weil der Antrag vor der Beauftragung stehen muss. Wer zuerst unterschreibt und danach beantragt, hat die Reihenfolge umgedreht.

Was ist ein schwebend geschlossener Vertrag?

Ein Vertrag, der unterschrieben, aber noch nicht gültig ist. Solange die Förderzusage nicht vorliegt, entfaltet er keine Wirkung.

Was prüft der Energieberater außer der Förderfähigkeit?

Ob sich die Maßnahme technisch so umsetzen lässt, ob Positionen im Angebot fehlen und ob später noch Überraschungen auftreten können.

Muss ich den Antrag selbst stellen?

Nicht zwingend. Mit einer Vollmacht übernimmt der Energieberater die komplette Antragstellung.

Was wird für den Antrag gebraucht?

Eine technische Projektbeschreibung vom Energieberater. Der Antrag läuft über das BAFA-Portal.

Wann kommt das Geld?

Nach Abschluss der Arbeiten reicht der Energieberater die Nachweise ein. Danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

Wenn Sie Ihre Fördermöglichkeiten prüfen möchten, können Sie eine unverbindliche Erstberatung anfragen.

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