Was ist ein Energieausweis und welche Ausweise gibt es?
Ein Energieausweis – gerne auch Energiepass genannt – ist ein offizielles Dokument, welches die energetische Qualität bzw. Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Der Ausweis gibt eine Auskunft über den Energieverbrauch bzw. -bedarf und die CO2-Emissionen des Gebäudes und dient als Nachweis für potenzielle Käufer oder Mieter über die Energieeffizienz des Gebäudes. Der Energieausweis muss nach § 80 Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowohl beim Verkauf als auch bei der Vermietung von Gebäuden vorgelegt werden. Inhalt und Form des Energieausweises werden in § 85 GEG bzw. § 79 ff. GEG gesetzlich definiert.
Das Gebäudeenergiegesetz beschreibt zwei Arten von Energieausweisen:
Energieverbrauchsausweis bzw. Verbrauchsausweis: Der Verbrauchsausweis wird auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs des Gebäudes der letzten drei Jahren erstellt. Die energetische Qualität des Gebäudes hinsichtlich vorhandener Dämmung und Heizungsanlage werden nicht berücksichtigt. Da der Energieverbrauch je Nutzer variieren kann, ist es möglich, dass die Ergebnisse im Verbrauchsausweis stark verzerrt sein könnten. Daher ist Vorsicht geboten, wenn Gebäude mittels Verbrauchsausweise verglichen werden sollen.
Energiebedarfsausweis bzw. Bedarfsausweis: Hierbei werden die energetischen Eigenschaften des Gebäudes, wie beispielsweise Dachzustand, vorhandene Dämmung z.B. an Kellerdecke oder Fassade, Heizungsanlage, Fensterqualität usw. berücksichtigt und der Ausweis mit Anwendung DIN V 18599: 2018-09 erstellt (bis 31. Dezember 2023 war DIN V 4108-6: 2003-06 noch zugelassen). Der Energiebedarfsausweis wird unabhängig vom tatsächlichen Gebäudeverbrauch erstellt und lässt sich besser mit anderen Energiebedarfsausweisen vergleichen.
Die Erstellung eines Energieausweises ist nur durch einen zertifizierten Experten zulässig. Zugelassene Energie-Effizienzexperten mit einer abgeschlossenen Qualifikationsprüfung Energieberatung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle dürfen Energieausweise erstellen.
Vorteile eines Energieausweises:
Transparenz: Ein Energieausweis bietet potenziellen Käufern oder Mietern Angaben über den Energieverbrauch und somit die verbundenen Kosten eines Gebäudes. Die energetische Qualität des Gebäudes wird dargestellt.
Vergleichbarkeit: Durch die Energieausweise können unterschiedliche Gebäude in Hinblick ihrer Energieeffizienz verglichen werden, was Interessenten ermöglicht, eine informierte Entscheidung treffen.
Anreiz zur energetischen Sanierung: Ein Energieausweis mit schlechter Energieeffizienzklasse kann Eigentümer dazu motivieren, energetische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, um die Energieeffizienz ihres Gebäudes zu verbessern. Der Ausweis zeigt zudem bereits erste sinnvolle Sanierungsmaßnahmen auf.
Die Endenergie im Energieausweis gibt die tatsächliche Energiemenge an, die ein Gebäude für Heizung, Warmwasser und Kühlung (bei Nichtwohngebäude auch Beleuchtung und andere Zwecke) verbraucht. Sie wird in Kilowattstunden (kWh) gemessen und gibt somit Auskunft über den effektiven Energieverbrauch des Gebäudes.
Der Primärenergiefaktor im Energieausweis ist ein wichtiger Parameter, der angibt wie viel Primärenergie benötigt wird, um eine bestimmte Menge Endenergie zu erzeugen oder zu nutzen. Dabei berücksichtigt der Primärenergiefaktor den gesamten Energieverbrauch eines Gebäudes, einschließlich der Verluste bei der Energieumwandlung und -übertragung. Der Primärenergiefaktor variiert abhängig von der eingesetzten Energiequelle. Zum Beispiel haben erneuerbare Energien wie Sonnenenergie oder Windkraft einen niedrigen Primärenergiefaktor, da diese Umweltenergie direkt in elektrische Energie umgewandelt werden kann. Anders sieht es bei fossilen Brennstoffen wie Kohle, Öl oder Erdgas aus, bei denen ein höherer Primärenergiefaktor aufgrund des hohen Energieaufwands, der für ihre Förderung, Umwandlung und Transport erforderlich ist, entsteht.
Schlussendlich dient der Primärenergiefaktor im Energieausweis dazu, die Gesamteffizienz des Energieverbrauchs eines Gebäudes zu bewerten und Auskunft über die Umweltauswirkungen des Energieverbrauchs bereitzustellen.