Welche Förderprogramme gibt es in Deutschland?
In Deutschland existieren unterschiedliche Förderprogramme für eine Gebäudesanierung. Diese Programme haben das Ziel, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Die Förderungen werden in der Regel von der Bundesregierung, den Bundesländern (in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel über progress.nrw oder NRW.BANK) als auch von verschiedenen Institutionen wie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der KfW-Bankengruppe angeboten. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen.
Die Förderprogramme werden im BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) zusammengefasst und unterteilen sich in
- BEG Einzelmaßnahmen (Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden)
- BEG Wohngebäude (Sanierung zu Effizienzhäusern)
- BEG Nichtwohngebäude (Sanierung zu Effizienzgebäuden)
- BEG Klimafreundlicher Neubau (Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden)
Über die unterschiedlichen Förderprogramme erhalten Antragsstellende Zuschussförderungen, zinsvergünstigte Kreditförderungen oder zinsvergünstigte Kreditförderungen mit Tilgungszuschuss. Förderfähig sind zum Beispiel:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (bis zu 20% Förderzuschuss)
- Außenwände (Fassadendämmung bzw. Wärmedämmverbundsystem – WDVS, Innendämmung)
- Dachflächen (Zwischensparrendämmung, Aufsparrendämmung, Innendämmung, Dachsanierung)
- Decken und Wände gegen unbeheizte Räume (Bodenflächen, Oberste Geschossdeckendämmung, Kellerdeckendämmung)
- Fenster & Türen (Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Glasdächer, Außentüren, Vorhangfassaden und Tore)
- Sommerlicher Wärmeschutz
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (bis zu 70% Förderzuschuss)
- Wärmepumpe
- Biomasseheizung
- Brennstoffzellenheizung
- innovative Heizungstechnik
- Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme)
- Anschluss an ein Gebäudenetz (Nahwärme)
- Solarkollektoranlagen (Solarthermie)
- Anlagentechnik (bis zu 20% Förderzuschuss)
- raumluft- und klimatechnische Anlagen
- Lüftungsanlagen
- Heizungsoptimierung
- individueller Sanierungsfahrplan – iSFP (bis zu 80% Förderzuschuss)
- Fachplanung und Baubegleitung (bis zu 50% Förderzuschuss)
- Grundsätzlich auch Kosten der Umfeldmaßnahmen, die notwendig sind, um obenstehende Maßnahmen umzusetzen (z. B. Ausbau und Entsorgung von Altanlagen, Inbetriebnahme, Wiederherstellungsarbeiten etc.) werden in die förderfähigen Kosten einbezogen.
- Eigenleistung (Nur Materialkosten)
Die Förderkulisse ändert sich aus diversen Gründen stetig (Politik, Ländervorgaben, Änderungen im Bundeshaushalt). Einige Förderprogramme werden jährlich mit Budgets limitiert und können auch relativ früh im Geschäftsjahr aufgebraucht sein. Auch neue Programme können dazukommen und alte Programme wieder gestrichen.
Daher ist es ratsam, vor Beginn einer Sanierungsmaßnahme einen Energieeffizienz-Experten (Energieberater) zu kontaktieren, um sich über die aktuellsten Förderbedingungen zu informieren, um dann eine richtige Wahl zu treffen. Oftmals ist eine Kombination verschiedener Fördermittel möglich, wenn dabei bestimmte Voraussetzungen und Antragsfristen beachtet werden. Ein professioneller individueller Sanierungsfahrplan (Energieberatung) kann dabei helfen, die optimalen Förderprogramme zusammenzustellen. Die meisten Förderprogramme setzen zudem voraus, dass ein Energieeffizienz-Experte involviert wird, der die Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Förderantragsstellung und Fördermittelabruf begleitet.
Unser Fördermittelservice umfasst:
- im Idealfall wurde bereits gemeinsam ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt, aus dem sich die Sanierungswünsche ergeben
- Analyse der anstehenden Sanierungswünsche ,
- Definition geeigneter Förderprogramme,
- Prüfen von Handwerkerangeboten
- Förderantragsstellung
- Überprüfung der Handwerkerschlussrechnung hinsichtlich des abgegebenen Angebots
- Anfordern der Zuschussauszahlung beim jeweiligen Fördergeber