Haustür: mehr ist förderfähig

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Neue Haustür: Welche Arbeiten rund um den Einbau förderfähig sind

Wer ein Angebot für eine neue Haustür vergleicht, schaut meist auf eine einzige Zahl – den Preis der Tür. Das greift zu kurz.

Gefördert wird nämlich nicht nur das Bauteil selbst, sondern auch ein erheblicher Teil der Arbeiten, die rund um den Einbau anfallen. Wer diese Positionen nicht kennt, lässt Förderung liegen.

Dieser Beitrag zeigt, welche Arbeiten dazugehören, welcher Posten am häufigsten übersehen wird und wie es sich mit den Kosten des Energieberaters verhält.

Förderfähig ist bei einer neuen Haustür nicht nur die Tür, sondern auch viele Arbeiten rund um den Einbau: Luftdichtheitsbänder und PU-Schaum, der Mauerausschnitt und neuer Putz beim Vergrößern der Öffnung, Rückbauarbeiten beim Verkleinern, elektrische Arbeiten etwa für einen Fingerabdrucksensor sowie die Wiederherstellung der Briefkastenanlage. Auch die Lohnleistungen sind förderfähig – bei umfangreichen Arbeiten kann das bis zu 3.000 Euro Förderzuschuss bedeuten.

Warum der Blick auf den Türpreis zu kurz greift

Beim Blick ins Angebot sollte nicht nur interessieren, was die eigentliche Tür kostet. Denn auch viele Arbeiten rund um den Einbau können gefördert werden.

Das verschiebt die Rechnung deutlich: Was auf den ersten Blick wie ein Nebenposten wirkt, kann in der Förderung mitzählen.

Welche Arbeiten dazugehören

Abdichtung des Anschlusses

Dazu zählen Luftdichtheitsbänder und der PU-Schaum zwischen Mauerwerk und Türrahmen. Beides gehört zum luftdichten Anschluss der Tür an das Bauwerk.

Wenn die Öffnung größer wird

Wird die Türöffnung vergrößert, weil eine größere Tür eingebaut werden soll, können auch der Mauerausschnitt und der neue Putz gefördert werden.

Wenn die Öffnung kleiner wird

Umgekehrt gilt dasselbe: Wird ein Seitenelement entfernt und die Tür dadurch verkleinert, können auch diese Arbeiten mitgefördert werden.

Elektrik und Briefkastenanlage

Ebenso zählen elektrische Arbeiten dazu, etwa für einen Fingerabdrucksensor. Auch eine neue Briefkastenanlage gehört dazu, wenn sie nach der Demontage der alten Tür wiederhergestellt werden muss.

Der Posten, der am häufigsten übersehen wird

Nicht zu vergessen sind die Lohnleistungen. Auch sie sind förderfähig, und bei umfangreichen Arbeiten kann das bis zu 3.000 Euro Förderzuschuss bedeuten.

Gerade weil Arbeitszeit im Angebot oft als Sammelposten erscheint, fällt sie beim Vergleich leicht unter den Tisch.

Die Kosten für den Energieberater

Für den Förderantrag wird ein Energieberater benötigt. Diese Kosten müssen allerdings nicht vollständig selbst getragen werden: Sie werden noch einmal mit 50 Prozent vom BAFA bezuschusst.

Was bedeutet das für Eigentümer?

Für Eigentümer heißt das vor allem, das Angebot anders zu lesen. Nicht der Türpreis entscheidet über die Förderhöhe, sondern die Summe aller förderfähigen Positionen.

Sinnvoll ist deshalb ein Angebot, das die Arbeiten einzeln ausweist statt sie in einer Gesamtsumme zusammenzufassen. Und weil für den Antrag ohnehin ein Energieberater gebraucht wird, gehört dieser Schritt an den Anfang der Planung – nicht ans Ende.

Fazit

Bei einer neuen Haustür kann der Staat nicht nur die Tür, sondern auch viele Arbeiten drumherum mitbezahlen. Dazu zählen Luftdichtheitsbänder und PU-Schaum zwischen Mauerwerk und Türrahmen, der Mauerausschnitt und neuer Putz beim Vergrößern der Öffnung sowie die Arbeiten beim Verkleinern, wenn ein Seitenelement entfällt. Ebenso förderfähig sind elektrische Arbeiten, etwa für einen Fingerabdrucksensor, und die Wiederherstellung der Briefkastenanlage nach der Demontage. Der am häufigsten übersehene Posten sind die Lohnleistungen: Bei umfangreichen Arbeiten können daraus bis zu 3.000 Euro Förderzuschuss werden. Für den Förderantrag wird ein Energieberater benötigt, dessen Kosten mit 50 Prozent vom BAFA bezuschusst werden. Der Blick sollte deshalb nie nur dem Türpreis gelten.

FAQ

Ist nur die Haustür selbst förderfähig?

Nein. Auch viele Arbeiten rund um den Einbau können gefördert werden – von der Abdichtung über Mauer- und Putzarbeiten bis zur Elektrik.

Zählen die Lohnkosten mit?

Ja. Die Lohnleistungen sind förderfähig, und bei umfangreichen Arbeiten kann das bis zu 3.000 Euro Förderzuschuss bedeuten.

Was ist, wenn die Türöffnung verändert wird?

Wird die Öffnung vergrößert, können der Mauerausschnitt und der neue Putz gefördert werden. Wird die Tür durch das Entfernen eines Seitenelements verkleinert, gilt das für diese Arbeiten ebenso.

Gehört ein Fingerabdrucksensor dazu?

Die dafür nötigen elektrischen Arbeiten zählen zu den förderfähigen Arbeiten rund um den Einbau.

Und die Briefkastenanlage?

Auch eine neue Briefkastenanlage kann dazugehören, wenn sie nach der Demontage der alten Tür wiederhergestellt werden muss.

Muss ich den Energieberater komplett selbst zahlen?

Nein. Für den Förderantrag wird ein Energieberater gebraucht, seine Kosten werden mit 50 Prozent vom BAFA bezuschusst.

Wenn Sie Ihre Fördermöglichkeiten prüfen möchten, können Sie eine unverbindliche Erstberatung anfragen.

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