GModG Neuerungen 2026: Das ändert sich für Gebäude, Heizungen und Energieberatung

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GModG Neuerungen 2026: Was sich für Eigentümer und Energieberater ändert

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde im Juli 2026 beschlossen und löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab. [1](https://energie-m.de/info/gmodg-2026.html)

Für Eigentümer, Planer und Energieberater bedeutet das: mehr Flexibilität – aber auch mehr Eigenverantwortung. Viele bekannte Regelungen entfallen, gleichzeitig kommen neue Anforderungen hinzu.

In diesem Beitrag erfahren Sie die wichtigsten GModG Neuerungen 2026 – verständlich und praxisnah erklärt.

Die wichtigsten GModG Neuerungen im Überblick

  • Abschaffung der 65-%-Erneuerbaren-Regel beim Heizen
  • Einführung der sogenannten Bio-Treppe bei fossilen Heizungen
  • Mehr Technologieoffenheit bei der Heizungswahl
  • Neue Anforderungen an Energieausweise
  • Schrittweise Einführung von Nullemissionsgebäuden
  • Steigende Bedeutung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)

Heizungstausch: Mehr Freiheit – aber neue Pflichten

Eine der größten Änderungen: Die bisherige Verpflichtung, Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie zu betreiben, entfällt. [1](https://energie-m.de/info/gmodg-2026.html)

Stattdessen gilt künftig:

  • Freie Wahl der Heiztechnik (Wärmepumpe, Hybrid, Biomasse, Gas oder Öl)
  • Keine pauschalen Einbauverbote mehr
  • Eigenverantwortung bei der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen

Die Bio-Treppe bei fossilen Heizungen

Wer weiterhin eine Gas- oder Ölheizung installiert, muss steigende Anteile erneuerbarer Brennstoffe einhalten:

  • ab 2029: mindestens 10 %
  • ab 2030: mindestens 15 %
  • ab 2035: mindestens 30 %
  • ab 2040: mindestens 60 %

Diese Vorgaben betreffen vor allem die langfristige Planung und Wirtschaftlichkeit von Heizsystemen. [2](https://www.bbsr-geg.bund.de/GEGPortal/DE/Home/startseite/GModG_News/GModG_Chronologie.html)

Energieausweis: Neue Anforderungen und mehr Transparenz

Das GModG bringt auch wichtige Änderungen beim Energieausweis:

  • Zusätzliche Kennwerte (z. B. absolute Energieverbräuche)
  • Strengere Anforderungen an Verbrauchsdaten (mindestens 24 Monate)
  • Neue Effizienzklassen für Nichtwohngebäude (A bis G)
  • Mehr Dokumentationspflichten

Diese Änderungen sollen die Vergleichbarkeit und Aussagekraft deutlich verbessern. [3](https://www.energieausweise.de/info/neu2026/neuerungen/)

Sanierung und Neubau: Neue Standards ab 2030

Das GModG setzt die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) schrittweise um:

  • Einführung von Nullemissionsgebäuden im Neubau ab 2030
  • Mindestenergiestandards für bestimmte Bestandsgebäude
  • Stärkere Berücksichtigung von Lebenszyklus-Emissionen

Für Eigentümer bedeutet das: Langfristig gewinnen energetische Sanierungen weiter an Bedeutung.

Ein strukturierter Einstieg gelingt beispielsweise über einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

Was bedeutet das konkret für Eigentümer?

Die GModG Neuerungen bringen Chancen – aber auch Unsicherheiten:

  • Mehr Freiheit bei Investitionsentscheidungen
  • Weniger staatliche Vorgaben im Detail
  • Steigende Komplexität bei Planung und Nachweisen

Gerade beim Heizungstausch ist es sinnvoll, frühzeitig eine fundierte Planung anzugehen – etwa durch:

Typische Fehler im Umgang mit dem GModG

  • Nur kurzfristig statt langfristig planen
  • Bio-Treppe bei fossilen Heizungen unterschätzen
  • Fördermöglichkeiten nicht prüfen
  • keine ganzheitliche Sanierungsstrategie

Besonders bei Ein- und Zweifamilienhäusern empfiehlt sich ein klarer Gesamtfahrplan:
iSFP für Ein- und Zweifamilienhäuser.

Fazit: GModG Neuerungen 2026 richtig nutzen

Das neue Gesetz bringt vor allem eines: mehr Freiheit – aber weniger klare Leitplanken.

Wer frühzeitig die richtigen Entscheidungen trifft, kann langfristig Kosten sparen und Fördermöglichkeiten optimal nutzen. Gleichzeitig steigt der Bedarf an fundierter Energieberatung deutlich.

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