GModG Neuerungen 2026: Was sich für Eigentümer und Energieberater ändert
Für Eigentümer, Planer und Energieberater bedeutet das: mehr Flexibilität – aber auch mehr Eigenverantwortung. Viele bekannte Regelungen entfallen, gleichzeitig kommen neue Anforderungen hinzu.
In diesem Beitrag erfahren Sie die wichtigsten GModG Neuerungen 2026 – verständlich und praxisnah erklärt.
Die wichtigsten GModG Neuerungen im Überblick
- Abschaffung der 65-%-Erneuerbaren-Regel beim Heizen
- Einführung der sogenannten Bio-Treppe bei fossilen Heizungen
- Mehr Technologieoffenheit bei der Heizungswahl
- Neue Anforderungen an Energieausweise
- Schrittweise Einführung von Nullemissionsgebäuden
- Steigende Bedeutung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
Heizungstausch: Mehr Freiheit – aber neue Pflichten
Eine der größten Änderungen: Die bisherige Verpflichtung, Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie zu betreiben, entfällt. [1](https://energie-m.de/info/gmodg-2026.html)
Stattdessen gilt künftig:
- Freie Wahl der Heiztechnik (Wärmepumpe, Hybrid, Biomasse, Gas oder Öl)
- Keine pauschalen Einbauverbote mehr
- Eigenverantwortung bei der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen
Die Bio-Treppe bei fossilen Heizungen
Wer weiterhin eine Gas- oder Ölheizung installiert, muss steigende Anteile erneuerbarer Brennstoffe einhalten:
- ab 2029: mindestens 10 %
- ab 2030: mindestens 15 %
- ab 2035: mindestens 30 %
- ab 2040: mindestens 60 %
Diese Vorgaben betreffen vor allem die langfristige Planung und Wirtschaftlichkeit von Heizsystemen. [2](https://www.bbsr-geg.bund.de/GEGPortal/DE/Home/startseite/GModG_News/GModG_Chronologie.html)
Energieausweis: Neue Anforderungen und mehr Transparenz
Das GModG bringt auch wichtige Änderungen beim Energieausweis:
- Zusätzliche Kennwerte (z. B. absolute Energieverbräuche)
- Strengere Anforderungen an Verbrauchsdaten (mindestens 24 Monate)
- Neue Effizienzklassen für Nichtwohngebäude (A bis G)
- Mehr Dokumentationspflichten
Diese Änderungen sollen die Vergleichbarkeit und Aussagekraft deutlich verbessern. [3](https://www.energieausweise.de/info/neu2026/neuerungen/)
Sanierung und Neubau: Neue Standards ab 2030
Das GModG setzt die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) schrittweise um:
- Einführung von Nullemissionsgebäuden im Neubau ab 2030
- Mindestenergiestandards für bestimmte Bestandsgebäude
- Stärkere Berücksichtigung von Lebenszyklus-Emissionen
Für Eigentümer bedeutet das: Langfristig gewinnen energetische Sanierungen weiter an Bedeutung.
Ein strukturierter Einstieg gelingt beispielsweise über einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
Was bedeutet das konkret für Eigentümer?
Die GModG Neuerungen bringen Chancen – aber auch Unsicherheiten:
- Mehr Freiheit bei Investitionsentscheidungen
- Weniger staatliche Vorgaben im Detail
- Steigende Komplexität bei Planung und Nachweisen
Gerade beim Heizungstausch ist es sinnvoll, frühzeitig eine fundierte Planung anzugehen – etwa durch:
- Heizlastberechnung
- Fördermittelprüfung über Förderprogramme
- strategische Sanierungsplanung
Typische Fehler im Umgang mit dem GModG
- Nur kurzfristig statt langfristig planen
- Bio-Treppe bei fossilen Heizungen unterschätzen
- Fördermöglichkeiten nicht prüfen
- keine ganzheitliche Sanierungsstrategie
Besonders bei Ein- und Zweifamilienhäusern empfiehlt sich ein klarer Gesamtfahrplan:
iSFP für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Fazit: GModG Neuerungen 2026 richtig nutzen
Das neue Gesetz bringt vor allem eines: mehr Freiheit – aber weniger klare Leitplanken.
Wer frühzeitig die richtigen Entscheidungen trifft, kann langfristig Kosten sparen und Fördermöglichkeiten optimal nutzen. Gleichzeitig steigt der Bedarf an fundierter Energieberatung deutlich.
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