BEG EM Einzelmaßnahmen: Neue Förderung für Dämmung, Fenster und Gebäudehülle

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BEG EM: Neue Förderung für Gebäudehülle, Dämmung, Fenster und Einzelmaßnahmen

Bei der BEG EM, also der Förderung für energetische Einzelmaßnahmen, gibt es wichtige Änderungen.
Betroffen sind vor allem Maßnahmen an der Gebäudehülle, zum Beispiel Dämmung,
Fenstertausch, Haustüren oder andere Effizienzmaßnahmen am Gebäude.

Ziel der Reform ist es, Fördermittel gezielter einzusetzen. Besonders alte und energetisch schlechte Gebäude sollen stärker unterstützt werden.
Gleichzeitig werden bei bestimmten Maßnahmen neue Grenzen und Anforderungen eingeführt.

Für Eigentümer bedeutet das: Wer eine energetische Sanierung plant, sollte genau prüfen lassen, welche Förderung möglich ist,
ob ein individueller Sanierungsfahrplan sinnvoll ist und welche neuen Regeln ab dem 21.07.2026 gelten.

Was sind BEG EM Einzelmaßnahmen?

Die BEG EM umfasst einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden.
Anders als bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus wird hier nicht das gesamte Gebäude auf einmal saniert, sondern eine einzelne Maßnahme umgesetzt.

Typische Beispiele für BEG EM Einzelmaßnahmen sind:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dachdämmung
  • Dämmung der obersten Geschossdecke
  • Kellerdeckendämmung
  • Austausch alter Fenster
  • Austausch alter Außentüren
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle

Diese Maßnahmen können den Energieverbrauch eines Gebäudes deutlich senken. Besonders bei älteren Häusern ist das Einsparpotenzial häufig groß.

Neuer Fokus auf besonders schlechte Gebäude

Eine der wichtigsten Neuerungen ist der stärkere Fokus auf sogenannte Worst-Performing-Buildings, kurz
WPB. Damit sind Gebäude gemeint, die energetisch besonders schlecht sind.

Einfach gesagt: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes ist, desto größer kann der Nutzen einer Sanierung sein.
Deshalb soll die Förderung künftig stärker dort ansetzen, wo besonders viel Energie eingespart werden kann.

Der WPB-Bonus war bisher vor allem aus der systemischen Sanierungsförderung bekannt. Neu ist, dass dieser Bonus künftig auch
bei bestimmten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle eingeführt werden soll.

WPB-Bonus künftig auch bei Maßnahmen an der Gebäudehülle

Der neue WPB-Bonus soll bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle greifen. Dazu gehören insbesondere Dämmmaßnahmen.
Der Grund ist nachvollziehbar: Bei der Gebäudehülle entstehen oft hohe Kosten, gleichzeitig ist der energetische Nutzen besonders groß.

Der Bonus soll daher gezielt für Maßnahmen eingesetzt werden, bei denen alte, ineffiziente Gebäude energetisch deutlich verbessert werden können.

Wichtig: Nach den vorliegenden Informationen soll der neue WPB-Bonus bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ab dem
1. Quartal 2027 eingeführt werden.

Für welche Maßnahmen ist der neue WPB-Bonus besonders relevant?

Der WPB-Bonus ist vor allem für Eigentümer interessant, die ein älteres Gebäude mit hohem Energieverbrauch besitzen.
Besonders relevant können zum Beispiel folgende Maßnahmen sein:

  • Fassadendämmung
  • Dachdämmung
  • Dämmung der obersten Geschossdecke
  • Kellerdeckendämmung
  • energetische Verbesserung der Gebäudehülle

Ob ein Gebäude tatsächlich als Worst-Performing-Building gilt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Dafür sind der energetische Zustand, vorhandene Nachweise und die konkrete Gebäudebewertung entscheidend.

Neue Regeln für Mehrfamilienhäuser

Auch bei Mehrfamilienhäusern ändern sich wichtige Punkte. Für Effizienzmaßnahmen wie Fenstertausch oder Dämmung wird eine
schrittweise Begrenzung der maximal förderfähigen Ausgaben eingeführt.

Diese Änderung betrifft nach den vorliegenden Informationen Mehrfamilienhäuser, nicht aber Einfamilienhäuser.

Maximal förderfähige Ausgaben bei Mehrfamilienhäusern

  • 1. Wohneinheit: 30.000 Euro
  • 2. bis 6. Wohneinheit: jeweils 15.000 Euro
  • ab der 7. Wohneinheit: jeweils 8.000 Euro

Diese Werte sind wichtig, weil sich die Förderung nicht unbegrenzt auf alle Sanierungskosten bezieht.
Es gibt immer eine Obergrenze für die Kosten, die überhaupt förderfähig sind.

Beispiel: Förderfähige Kosten bei einem Mehrfamilienhaus

Ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten hätte nach dieser Staffelung maximal förderfähige Ausgaben von
75.000 Euro.

Die Rechnung sieht vereinfacht so aus:

  • 1. Wohneinheit: 30.000 Euro
  • 2. Wohneinheit: 15.000 Euro
  • 3. Wohneinheit: 15.000 Euro
  • 4. Wohneinheit: 15.000 Euro

Zusammen ergibt das 75.000 Euro maximal förderfähige Ausgaben.

Bei einem Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten ergeben sich maximal förderfähige Ausgaben von
137.000 Euro.

Die Rechnung:

  • 1. Wohneinheit: 30.000 Euro
  • 2. bis 6. Wohneinheit: 5 × 15.000 Euro = 75.000 Euro
  • 7. bis 10. Wohneinheit: 4 × 8.000 Euro = 32.000 Euro

Insgesamt ergibt das 137.000 Euro maximal förderfähige Ausgaben.

Was bedeutet das für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern?

Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern wird die Planung wichtiger. Denn je nach Anzahl der Wohneinheiten und Art der Maßnahme kann sich die
förderfähige Summe deutlich unterscheiden.

Wer zum Beispiel einen Fenstertausch, eine Fassadendämmung oder eine Dachdämmung plant, sollte vorab prüfen lassen, welche Kosten überhaupt
förderfähig sind und wie hoch die mögliche Förderung ausfallen kann.

Besonders bei größeren Gebäuden kann eine falsche Einschätzung schnell zu Problemen führen. Nicht jede Investition wird automatisch vollständig
in der Förderung berücksichtigt.

Individueller Sanierungsfahrplan: iSFP bleibt wichtig

Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, bleibt ein wichtiges Instrument in der Energieberatung.
Ein iSFP wird im Rahmen einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude erstellt.

Der Vorteil: Eigentümer erhalten eine strukturierte Übersicht darüber, welche Sanierungsschritte für ihr Gebäude sinnvoll sind.
Außerdem kann ein iSFP weiterhin Vorteile bei der Förderung bringen.

Dazu gehören insbesondere:

  • der iSFP-Bonus
  • eine mögliche Erhöhung der förderfähigen Ausgaben
  • eine bessere Sanierungsplanung über mehrere Schritte

Neue Anforderungen für den iSFP-Bonus ab 21.07.2026

Ab dem 21.07.2026 werden die Anforderungen für den iSFP-Bonus angehoben.

Der iSFP-Bonus in Höhe von 5 % wird künftig erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von
30.000 Euro gewährt.

Wichtig ist dabei: Der Bonus gilt nicht für die vollen 30.000 Euro. Er wird nur auf den Betrag angewendet, der über dieses
Mindestinvestitionsvolumen hinausgeht.

Einfach erklärt: Wie funktioniert der neue iSFP-Bonus?

Wenn eine förderfähige Maßnahme genau 30.000 Euro kostet, gibt es nach dieser neuen Regelung noch keinen iSFP-Bonus auf diese Summe.

Liegen die förderfähigen Ausgaben über 30.000 Euro, kann der iSFP-Bonus auf den Betrag oberhalb dieser Grenze angewendet werden.

Das bedeutet: Der iSFP-Bonus wird künftig vor allem bei umfangreicheren Sanierungen interessant. Kleinere Einzelmaßnahmen profitieren davon
möglicherweise weniger als bisher.

Warum wird der iSFP-Bonus angepasst?

Mit der neuen Regelung soll der iSFP-Bonus gezielter eingesetzt werden. Der Fokus liegt stärker auf größeren Sanierungsschritten, die einen
deutlichen energetischen Nutzen bringen.

Aus Sicht der Förderung sollen damit vor allem Maßnahmen unterstützt werden, die einen hohen Beitrag zur Energieeinsparung und zur Verbesserung
des Gebäudes leisten.

Für Eigentümer heißt das: Ein individueller Sanierungsfahrplan bleibt sinnvoll, aber seine Wirkung auf die Förderung muss genauer berechnet werden.

Was bedeutet das für Einfamilienhäuser?

Für Einfamilienhäuser ist besonders wichtig: Die neue Degression der maximal förderfähigen Ausgaben bei weiteren
Effizienzmaßnahmen betrifft nach den vorliegenden Informationen nicht Einfamilienhäuser, sondern Mehrfamilienhäuser.

Trotzdem können die Änderungen beim iSFP-Bonus und beim künftigen WPB-Bonus auch für Eigentümer von Einfamilienhäusern relevant sein.

Besonders ältere Einfamilienhäuser mit schlechtem energetischem Zustand sollten prüfen lassen, ob künftig ein WPB-Bonus für Maßnahmen an der
Gebäudehülle möglich ist.

Was bedeutet das für Mehrfamilienhäuser?

Bei Mehrfamilienhäusern werden die neuen Staffelungen der förderfähigen Ausgaben besonders wichtig. Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften
und Investoren sollten genau berechnen lassen, welche Summe bei ihrer konkreten Maßnahme anrechenbar ist.

Das betrifft zum Beispiel:

  • Fenstertausch in mehreren Wohnungen
  • Dämmung der Fassade
  • Dämmung des Dachs
  • Dämmung der Kellerdecke
  • energetische Modernisierung der Gebäudehülle

Gerade bei größeren Gebäuden kann der Unterschied zwischen tatsächlichen Baukosten und maximal förderfähigen Ausgaben erheblich sein.

Warum eine Energieberatung jetzt wichtig ist

Die neuen Regeln machen die Förderung nicht einfacher. Zwischen BEG EM, Gebäudehülle, iSFP-Bonus, WPB-Bonus, Mehrfamilienhaus-Staffelung und
technischen Mindestanforderungen kann man schnell den Überblick verlieren.

Eine qualifizierte Energieberatung hilft dabei, die passende Förderstrategie zu finden. Dabei geht es nicht nur darum, eine
Förderung zu beantragen. Es geht darum, die Maßnahme richtig zu planen und Fehler zu vermeiden.

Besonders wichtig ist die richtige Reihenfolge:

  • Gebäude prüfen
  • Sanierungsziel festlegen
  • Förderfähigkeit klären
  • technische Anforderungen prüfen
  • Antrag vorbereiten
  • erst danach Aufträge verbindlich vergeben

Wer diese Reihenfolge nicht beachtet, riskiert im schlimmsten Fall den Verlust der Förderung.

Unser Fazit zu den neuen BEG EM Einzelmaßnahmen

Die Reform der BEG EM Einzelmaßnahmen setzt klarere Schwerpunkte. Besonders schlechte Gebäude sollen stärker unterstützt werden,
insbesondere bei Maßnahmen an der Gebäudehülle. Gleichzeitig werden bei Mehrfamilienhäusern die maximal förderfähigen Ausgaben stärker gestaffelt.

Auch der iSFP-Bonus bleibt erhalten, wird aber gezielter auf größere Sanierungsvorhaben ausgerichtet. Für Eigentümer bedeutet das:
Förderung ist weiterhin möglich, aber die Planung muss sauberer werden.

Wer Dämmung, Fenstertausch, eine Dachsanierung, Fassadensanierung oder andere Effizienzmaßnahmen plant, sollte die Fördermöglichkeiten frühzeitig
prüfen lassen.

Jetzt BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen prüfen lassen

Die neuen Regeln rund um BEG EM, Gebäudehülle, iSFP-Bonus,
WPB-Bonus, Dämmung, Fenstertausch und Energieberatung sind für viele
Eigentümer schwer zu überblicken.

Wir prüfen kurzfristig, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Gebäude bestehen, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Unterlagen für die
Antragstellung benötigt werden.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und lassen Sie Ihre Förderung rechtzeitig prüfen.


Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Förderberatung. Förderbedingungen, technische
Anforderungen und Fristen sollten vor Antragstellung immer im Einzelfall geprüft werden.

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