BEG EM Heizungsförderung: Neue Zuschüsse für Wärmepumpe und Heizungstausch

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BEG EM Heizungsförderung: Was sich bei Zuschüssen, Wärmepumpe und Einkommen ändert

Die Heizungsförderung innerhalb der BEG Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM, wird angepasst.
Besonders wichtig sind die Änderungen für Eigentümerinnen und Eigentümer, die einen Heizungstausch, den Einbau einer
Wärmepumpe oder eine andere klimafreundliche Heizung planen.

Die Reform soll die Förderung stärker nach Einkommen staffeln, Familien besser berücksichtigen und die Förderung schrittweise effizienter
gestalten. Einfach gesagt: Haushalte mit geringeren und mittleren Einkommen sollen gezielter unterstützt werden. Gleichzeitig sinken bestimmte
Förderbestandteile in den kommenden Jahren schrittweise ab.

Wer eine neue Heizung plant, sollte deshalb genau prüfen lassen, welche Förderung möglich ist, welche Fristen gelten und ob
sich ein schneller Antrag lohnt.

Was ist die BEG EM Heizungsförderung?

Die BEG EM ist die Förderung für einzelne energetische Maßnahmen am Gebäude. Dazu gehört auch die
Heizungsförderung. Gefördert werden zum Beispiel der Austausch alter Heizungen gegen moderne, klimafreundlichere Systeme.

Besonders häufig geht es dabei um den Einbau einer Wärmepumpe. Aber auch andere förderfähige Heizsysteme können je nach
technischer Voraussetzung und Förderprogramm unterstützt werden.

Wichtig für Eigentümer: Die Förderung ist nicht automatisch garantiert. Entscheidend sind die Förderbedingungen, das Einkommen, die technische
Ausführung, die Antragstellung und die richtige Reihenfolge.

Neue Staffelung beim Einkommensbonus

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den Einkommensbonus. Bisher gab es diesen Bonus nur in einer Stufe. Künftig soll er
in drei Einkommensgruppen aufgeteilt werden.

Grundlage ist das zu versteuernde Einkommen, kurz zvE. Dieses steht im Steuerbescheid und wird vom Finanzamt
ermittelt. Es ist nicht automatisch identisch mit dem Bruttogehalt.

Die neuen Einkommensstufen im Überblick

  • Bis 30.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen:
    40 % Einkommensbonus
  • Über 30.000 Euro bis 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen:
    30 % Einkommensbonus
  • Über 40.000 Euro bis 50.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen:
    10 % Einkommensbonus

Damit wird der Kreis der Haushalte erweitert, die einen Einkommensbonus erhalten können. Besonders Haushalte mit niedrigem Einkommen profitieren
stärker als bisher. Aber auch Haushalte mit mittlerem Einkommen können künftig einen Zuschlag bekommen.

Bis zu 80 % Förderung für Haushalte mit niedrigem Einkommen

Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro kann der maximale Fördersatz auf bis zu
80 % der förderfähigen Ausgaben steigen.

Das ist ein wichtiger Punkt. Denn gerade bei einem Heizungstausch entstehen schnell hohe Investitionskosten. Eine Wärmepumpe, neue Leitungen,
Anpassungen an der Heizungsverteilung oder weitere Nebenarbeiten können finanziell stark ins Gewicht fallen.

Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen über 30.000 Euro bleibt der maximale Fördersatz weiterhin bei bis zu
70 %.

Neuer Familienzuschlag: Familien werden besser berücksichtigt

Neu ist auch ein Familienzuschlag. Wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, wird das relevante
zu versteuernde Einkommen rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert.

Das bedeutet nicht, dass die Familie tatsächlich 10.000 Euro erhält. Es geht nur um die Berechnung der passenden Förderstufe.

Der Familienzuschlag kann dazu führen, dass eine Familie in eine bessere Einkommensstufe fällt und dadurch einen höheren Einkommensbonus erhält.

Ein einfaches Beispiel zum Familienzuschlag

Eine Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind hat ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro. Durch den Familienzuschlag wird dieses
Einkommen für die Förderung rechnerisch um 10.000 Euro reduziert.

Für die Förderberechnung zählt dann ein Einkommen von 30.000 Euro. Dadurch kann die Familie in die höchste Stufe des Einkommensbonus fallen und
statt 30 % möglicherweise 40 % Einkommensbonus erhalten.

Für Familien kann dieser Zuschlag deshalb sehr wichtig sein. Besonders dann, wenn das Einkommen knapp über einer Fördergrenze liegt.

Auch die Mittelschicht kann stärker profitieren

Bisher war der Einkommensbonus deutlich enger begrenzt. Durch die neue Staffelung können künftig auch Haushalte mit einem zu versteuernden
Einkommen bis 50.000 Euro einen Einkommensbonus erhalten.

Bei Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind kann durch den Familienzuschlag sogar ein zu versteuerndes Einkommen bis 60.000 Euro
relevant sein, um noch einen 10 %-Bonus zu erhalten.

Das ist vor allem für Eigentümer interessant, die nicht als einkommensschwach gelten, aber trotzdem eine hohe Belastung durch Kredit, Familie,
Sanierungskosten oder steigende Energiekosten haben.

Beispiel: So kann sich die Heizungsförderung berechnen

Ein Haushalt hat ein zu versteuerndes Einkommen von 28.000 Euro und plant den Einbau einer Wärmepumpe. Die förderfähigen Ausgaben liegen in
diesem Beispiel bei 22.000 Euro.

Wenn der Haushalt alle Voraussetzungen erfüllt, kann sich die Förderung zum Beispiel aus mehreren Bausteinen zusammensetzen:

  • Grundförderung: 30 %
  • Einkommensbonus: 40 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus: zum Neustart 16 %, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind

Bei einem maximal möglichen Fördersatz von bis zu 80 % könnten bei 22.000 Euro förderfähigen Ausgaben bis zu
17.600 Euro Förderung möglich sein.

Wichtig: Das ist nur ein vereinfachtes Beispiel. Ob diese Förderung im Einzelfall tatsächlich möglich ist, hängt von den konkreten
Förderbedingungen, dem Gebäude, der bestehenden Heizung und der Antragstellung ab.

Förderfähige Ausgaben sinken schrittweise

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die förderfähigen Ausgaben. Das ist der Kostenanteil, auf den sich die Förderung
überhaupt beziehen kann.

Zum Neustart der Förderung betragen die förderfähigen Ausgaben 28.000 Euro. Danach sollen sie alle sechs Monate um
750 Euro sinken.

Die erste Absenkung ist zum 01.02.2027 vorgesehen. Bis Ende 2030 sollen die förderfähigen Ausgaben auf
22.000 Euro sinken.

Was bedeutet das praktisch?

Je später der Antrag gestellt wird, desto geringer kann die maximale Berechnungsgrundlage für die Förderung ausfallen. Das kann im Ergebnis
bedeuten, dass die absolute Fördersumme niedriger wird.

Für Eigentümer heißt das: Wer ohnehin eine neue Heizung oder Wärmepumpe plant, sollte das Thema nicht unnötig aufschieben. Eine frühzeitige
Prüfung kann bares Geld wert sein.

Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ebenfalls

Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird schrittweise reduziert.

Zum Neustart beträgt der Bonus 16 Prozentpunkte. Danach soll er alle sechs Monate um
4 Prozentpunkte sinken. Ab Mitte 2028 soll dieser Bonus entfallen.

Der Klimageschwindigkeitsbonus ist vor allem für Eigentümer relevant, die eine alte Heizung frühzeitig austauschen und auf eine
klimafreundlichere Lösung umsteigen möchten.

Auch hier gilt: Je länger man wartet, desto niedriger kann der Bonus ausfallen.

Wärmepumpe: Neuer Wertschöpfungsbonus ab 2027 geplant

Für Wärmepumpen ist ab dem 1. Quartal 2027 ein neuer Bonus geplant. Dieser sogenannte
Wertschöpfungsbonus soll Wärmepumpen begünstigen, deren Ursprung in der Europäischen Union oder in bestimmten
assoziierten Märkten liegt.

Ziel ist es, Produktion, Arbeitsplätze und technologische Entwicklung in Deutschland und Europa zu stärken.

Nach den bisherigen Informationen soll dieser Bonus nicht zusätzlich zur bisherigen Grundförderung oben drauf kommen. Vielmehr soll die
Grundförderung für Wärmepumpen entsprechend abgesenkt werden.

Beispielhaft könnte die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 % sinken, während der neue Wertschöpfungsbonus ebenfalls 15 % beträgt. Zusammen
wären es dann weiterhin 30 %.

Die genauen Details sollen später konkretisiert werden. Eigentümer sollten deshalb vor einer Entscheidung prüfen lassen, welche Wärmepumpe im
konkreten Fall fördertechnisch sinnvoll ist.

Ersatz alter erneuerbarer Heizungen wird eingeschränkt

Bisher kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der Austausch einer bestehenden Heizung auf Basis erneuerbarer Energien gefördert werden.
Ein Beispiel wäre der Austausch einer alten Wärmepumpe gegen eine neue Wärmepumpe.

Diese Förderung soll künftig eingeschränkt werden. Der Grund: Wenn bereits eine erneuerbare Heizung vorhanden ist, wird durch den Austausch
weniger zusätzliches CO2 eingespart als beim Wechsel von einer fossilen Heizung.

Geplant ist: Wenn ein alter erneuerbarer Wärmeerzeuger vor dem 01.01.2008 eingebaut wurde, sollen die förderfähigen Ausgaben reduziert werden.
Wurde die erneuerbare Heizung seit dem 01.01.2008 eingebaut, soll für den Austausch künftig keine Förderung mehr gewährt werden.

Für Eigentümer ist das ein wichtiger Unterschied. Wer bereits eine ältere Wärmepumpe oder eine andere erneuerbare Heizung besitzt, sollte
genau prüfen lassen, ob ein Austausch noch förderfähig ist.

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Viele Eigentümer verwechseln das zu versteuernde Einkommen mit dem Bruttogehalt. Das ist falsch.

Das zu versteuernde Einkommen, kurz zvE, wird vom Finanzamt berechnet. Es steht im Steuerbescheid. Dabei
werden verschiedene Einkünfte berücksichtigt, zum Beispiel aus Arbeit, Selbstständigkeit oder Vermietung. Davon werden bestimmte Freibeträge
und abzugsfähige Aufwendungen abgezogen.

Für die Heizungsförderung ist also nicht einfach das monatliche Gehalt entscheidend, sondern der Wert aus dem Steuerbescheid.

Was bedeutet das für Eigentümer?

Die neue Heizungsförderung bringt Chancen, aber auch mehr Komplexität. Besonders wichtig sind folgende Fragen:

  • Wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen?
  • Gibt es minderjährige Kinder im Haushalt?
  • Welche Heizung ist aktuell eingebaut?
  • Handelt es sich um eine fossile Heizung oder bereits um eine erneuerbare Heizung?
  • Ist eine Wärmepumpe technisch sinnvoll?
  • Welche förderfähigen Ausgaben gelten zum Zeitpunkt der Antragstellung?
  • Besteht Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus?
  • Wann sollte der Antrag gestellt werden?

Genau hier entstehen in der Praxis viele Fehler. Wer zuerst beauftragt und sich danach um Förderung kümmert, kann Zuschüsse verlieren.
Deshalb sollte die Förderprüfung immer vor der Umsetzung erfolgen.

Warum Energieberatung jetzt besonders wichtig ist

Die Kombination aus Heizungsförderung, Einkommensbonus, Familienzuschlag,
Klimageschwindigkeitsbonus, förderfähigen Ausgaben, Wärmepumpe und technischen
Anforderungen ist für Laien kaum noch übersichtlich.

Eine qualifizierte Energieberatung hilft dabei, die richtige Förderstrategie zu wählen. Dabei geht es nicht nur um die Frage,
wie viel Förderung möglich ist. Es geht auch darum, ob die geplante Heizung zum Gebäude passt und ob die Maßnahme wirtschaftlich sinnvoll ist.

Gerade bei Wärmepumpen sollte nicht nur auf die Förderung geschaut werden. Entscheidend sind auch Heizlast, Vorlauftemperaturen, Dämmstandard,
Heizflächen und das Nutzerverhalten.

Unser Fazit zur neuen BEG EM Heizungsförderung

Die Reform der BEG EM Heizungsförderung bringt vor allem für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen neue Chancen.
Der Einkommensbonus wird ausgeweitet, Familien werden stärker berücksichtigt und in bestimmten Fällen sind sehr hohe Fördersätze möglich.

Gleichzeitig sinken die förderfähigen Ausgaben und der Klimageschwindigkeitsbonus schrittweise. Wer wartet, kann dadurch unter Umständen
weniger Förderung erhalten.

Für Eigentümer gilt deshalb: Nicht blind handeln, aber auch nicht zu lange abwarten. Entscheidend ist eine saubere Prüfung vor der
Antragstellung und vor der Beauftragung.

Jetzt Heizungsförderung prüfen lassen

Die aktuelle Situation rund um Förderung, Heizungstausch, Wärmepumpe,
BEG EM und Energieberatung ist angespannt. Viele Eigentümer wissen nicht, welche Zuschüsse möglich sind
und welche Fristen

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