Neue Gebäudeförderung: Was sich bei Heizung, Wärmepumpe und Energieberatung ändern soll
Die Bundesregierung plant eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine neue Heizung, eine Wärmepumpe oder energetische
Sanierungsmaßnahmen planen, wird die neue Gebäudeförderung damit ein zentrales Thema.
Ziel der Reform ist eine Förderung, die sozialer, effizienter und stärker auf besonders sanierungsbedürftige Gebäude ausgerichtet ist.
Die gute Nachricht: Die bekannte Struktur der Förderung soll grundsätzlich bestehen bleiben. Die Zuständigkeiten von
KfW und BAFA bleiben ebenfalls erhalten.
Gerade in der aktuellen angespannten Situation rund um Heizungsförderung, Wärmepumpen-Förderung,
Sanierungsfahrplan und Energieberatung ist es für Eigentümer wichtig, frühzeitig zu prüfen,
welche Fördermittel realistisch genutzt werden können.
BEG-Förderung bleibt bestehen: KfW für Heizung, BAFA für Effizienzmaßnahmen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude soll weiterhin in der bekannten Grundstruktur fortgeführt werden.
Für die Heizungsförderung bleibt die KfW zuständig. Das bedeutet: Wer seine alte Heizung gegen
eine förderfähige neue Heizung austauschen möchte, muss sich weiterhin mit den KfW-Förderprogrammen beschäftigen.
Das BAFA bleibt dagegen für weitere Effizienzmaßnahmen zuständig. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen an der
Gebäudehülle wie Dämmung, Fenster, Türen oder andere energetische Einzelmaßnahmen. Auch der Ergänzungskredit soll bestehen bleiben.
Für Hausbesitzer bedeutet das: Die Förderung verschwindet nicht. Aber die Förderbedingungen sollen angepasst werden. Deshalb ist eine
saubere Energieberatung vor der Umsetzung wichtiger denn je.
Heizungsförderung wird sozialer: Mehr Unterstützung für niedrige und mittlere Einkommen
Ein wesentlicher Punkt der Reform ist die stärkere soziale Staffelung der Heizungsförderung. Die Grundförderung soll
weiterhin für alle bestehen bleiben. Zusätzlich soll die Einkommenssituation der Antragsteller künftig stärker berücksichtigt werden.
Besonders relevant ist die geplante neue Staffelung beim Einkommensbonus:
- Bis 30.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen: geplanter Einkommensbonus von 40 %
- Bis 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen: geplanter Einkommensbonus von 30 %
- Bis 50.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen: geplanter Einkommensbonus von 10 %
Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 30.000 Euro soll der maximal mögliche Fördersatz auf bis zu
80 % steigen. Damit würde der Heizungstausch insbesondere für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen
stärker unterstützt.
Neu: Familienzuschlag bei der Heizungsförderung
Ein weiterer geplanter Bestandteil der Reform ist ein Familienzuschlag. Wenn mindestens ein minderjähriges Kind im
Haushalt lebt, soll das für die Förderung relevante zu versteuernde Einkommen rechnerisch einmalig um
10.000 Euro reduziert werden.
Das kann in der Praxis entscheidend sein. Denn durch die rechnerische Reduzierung des Einkommens könnten Familien möglicherweise in eine
bessere Förderstufe fallen und dadurch eine höhere Förderung für den Heizungstausch erhalten.
Wärmepumpe bleibt förderfähig – neuer Bonus für europäische Wertschöpfung geplant
Für viele Eigentümer ist vor allem die Frage entscheidend: Bleibt die Wärmepumpe weiterhin förderfähig?
Nach dem Pressepapier sollen alle bislang geförderten Heizungssysteme weiterhin förderfähig bleiben.
Zusätzlich ist ab dem 1. Quartal 2027 ein neuer Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen geplant. Wärmepumpen, die ihren
Ursprung in der Europäischen Union oder in assoziierten Märkten haben, sollen einen Bonus von 15 % erhalten.
Ziel dieses Bonus ist es, europäische und deutsche Hersteller zu stärken und die technologische Souveränität im Bereich
Wärmepumpen und moderner Heiztechnik auszubauen.
Einige bisherige Boni sollen entfallen
Die Gebäudeförderung soll nicht nur sozialer, sondern auch effizienter werden. Dazu gehört auch, dass bestimmte Zuschläge wegfallen sollen.
Genannt werden unter anderem:
- der Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln
- der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen
Die Begründung: Diese Technologien seien inzwischen am Markt etabliert. Die Förderung soll deshalb stärker fokussiert und vereinfacht werden.
Mehr Fokus auf besonders schlechte Gebäude: Worst-Performing-Building-Bonus
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft besonders ineffiziente Gebäude. Der sogenannte
Worst-Performing-Building-Bonus, kurz WPB-Bonus, soll künftig auch für Einzelmaßnahmen an der
Gebäudehülle eingeführt werden.
Das ist besonders relevant für Eigentümer älterer Gebäude mit hohem Energieverbrauch. Wer also ein energetisch schlechtes Gebäude besitzt,
könnte künftig bei Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder anderen Effizienzmaßnahmen bessere Fördermöglichkeiten erhalten.
Gerade hier ist eine qualifizierte Energieberatung wichtig. Denn nicht jede Maßnahme ist automatisch wirtschaftlich oder
fördertechnisch sinnvoll. Entscheidend ist eine saubere Prüfung des Gebäudes, der geplanten Sanierungsmaßnahmen und der passenden
Förderstrategie.
Ab wann sollen die neuen Förderbedingungen gelten?
Nach dem vorliegenden Pressepapier sollen Anträge zu den neuen Konditionen ab dem
21.07.2027 gestellt werden können.
Bereits zugesagte Anträge sollen von der Änderung nicht betroffen sein. Die Förderung bleibt demnach verbindlich reserviert, sofern die
Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Auch bereits eingereichte Anträge sollen noch nach den bisherigen Förderbedingungen geprüft werden.
Wichtig ist außerdem: Für Personen, die bereits eine Bestätigung zum Antrag, kurz BzA oder
gBzA, beziehungsweise eine Technische Projektbeschreibung, kurz TPB, erhalten haben,
soll es während der Umstellungsphase einen Vertrauensschutz geben.
Was bedeutet das für Eigentümer?
Die Reform zeigt deutlich: Die Förderung für Heizung, Wärmepumpe und energetische Sanierung bleibt ein komplexes Thema.
Gleichzeitig wird es für Eigentümer immer wichtiger, frühzeitig zu handeln und die eigene Situation sauber prüfen zu lassen.
Wer eine neue Heizung, eine Wärmepumpe, eine Dämmung, neue Fenster oder einen umfassenden
Sanierungsfahrplan plant, sollte nicht einfach abwarten. Förderbedingungen ändern sich, Budgets können begrenzt sein und
Fristen spielen eine wichtige Rolle.
Eine professionelle Energieberatung hilft dabei, die passenden Fördermittel zu identifizieren, typische Fehler bei der
Antragstellung zu vermeiden und die Sanierung wirtschaftlich sinnvoll zu planen.
Unser Fazit zur neuen Gebäudeförderung
Die geplante Reform der Gebäudeförderung bringt mehr soziale Staffelung, eine stärkere Fokussierung auf ineffiziente Gebäude und neue
Anreize für europäische Wärmepumpen. Gleichzeitig werden einzelne Boni gestrichen und die Förderung insgesamt stärker strukturiert.
Für Eigentümer bedeutet das: Wer eine Heizungsförderung, eine Wärmepumpen-Förderung oder eine
BAFA-Förderung für Effizienzmaßnahmen nutzen möchte, sollte die eigene Situation rechtzeitig prüfen lassen.
Jetzt kurzfristig beraten lassen
Die Situation rund um Förderung, Heizungstausch, Wärmepumpe, KfW-Förderung, BAFA-Förderung und Energieberatung ist
angespannt und für viele Eigentümer schwer zu überblicken.
Wir beraten Sie gerne kurzfristig und prüfen, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Gebäude realistisch sind – ob für eine neue Heizung,
eine Wärmepumpe, energetische Einzelmaßnahmen oder einen individuellen Sanierungsfahrplan.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und sichern Sie sich eine schnelle Energieberatung.
Hinweis: Die Angaben basieren auf dem vorliegenden Pressepapier zur geplanten Reform der Gebäudeförderung. Förderbedingungen können sich ändern.
Vor Umsetzung einer Maßnahme sollte immer eine individuelle Prüfung erfolgen.

