BEG-Förderung für Vermieter: Dämmung, Heizung und förderfähige Kosten

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Neue BEG-Förderübersicht für Vermieter: Dämmung, Heizung und förderfähige Kosten

Die BEG-Förderung wird für Vermieter deutlich anspruchsvoller. Besonders bei Mehrfamilienhäusern ändern sich die förderfähigen Kosten
für Dämmmaßnahmen und Heizungsmaßnahmen spürbar. Für Vermieter ist deshalb entscheidend, vor Beginn einer Sanierung sauber zu prüfen,
welche Kosten tatsächlich förderfähig sind und welche Zuschüsse realistisch angesetzt werden können.

Diese Übersicht richtet sich speziell an Vermieter von Mehrfamilienhäusern. Betrachtet werden insbesondere
BEG EM Dämmmaßnahmen, BEG EM Heizungsförderung, die neue Staffelung der förderfähigen Kosten
sowie die Frage, wann ein iSFP-Bonus überhaupt eine Rolle spielt.

Wichtiger Hinweis: Die folgenden Tabellen ersetzen keine individuelle Förderprüfung. Gerade bei Vermietern muss geprüft werden,
ob es sich um einen privaten Vermieter, ein Unternehmen, ein KMU oder ein Nicht-KMU handelt. Davon können Förderhöhe, Bonusfähigkeit und
beihilferechtliche Grenzen abhängen.

1. Einordnung: Kleine Vermieter, gewerbliche Vermieter und KMU

Vermieter-Typ Typische Einordnung Bedeutung für die Förderung iSFP-Bonus
Kleiner privater Vermieter Privatperson mit vermietetem Wohngebäude oder einzelnen Wohneinheiten Förderung grundsätzlich möglich, aber Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus sind bei reiner Vermietung in der Regel nicht anzusetzen. Kann bei Wohngebäuden grundsätzlich relevant sein, wird aber nach Reform eingeschränkt und muss konkret geprüft werden.
Gewerblicher Vermieter / KMU Unternehmen, Wohnungsbestandshalter oder vermögensverwaltende Gesellschaft mit KMU-Eigenschaft Förderung möglich, aber Fördergrenzen, Beihilferecht und Unternehmensstatus müssen sauber geprüft werden. Nicht pauschal ansetzbar. Der iSFP-Bonus sollte hier nicht automatisch eingerechnet werden.
Großer Vermieter / Nicht-KMU Größeres Unternehmen oder Bestandshalter außerhalb der KMU-Grenzen Besonders genaue Prüfung erforderlich. Vor der Reform waren bei Dämmmaßnahmen teilweise deutlich höhere förderfähige Kosten relevant. In dieser Übersicht nicht angesetzt.

2. BEG EM Dämmung: Neue Staffelung der förderfähigen Kosten

Bei Dämmmaßnahmen an Mehrfamilienhäusern wird die förderfähige Kostenbasis künftig deutlich stärker gestaffelt.
Das betrifft zum Beispiel Fassadendämmung, Dachdämmung, Kellerdeckendämmung oder die Dämmung der obersten Geschossdecke.

Wohneinheit Nach Reform: maximal förderfähige Kosten Vor Reform: maximal förderfähige Kosten bei Nicht-KMU
1. Wohneinheit 30.000 € 60.000 €
2. bis 6. Wohneinheit jeweils 15.000 € jeweils 60.000 €
ab der 7. Wohneinheit jeweils 8.000 € jeweils 60.000 €

Für Vermieter mit mehreren Mehrfamilienhäusern kann diese Änderung erhebliche Auswirkungen haben. Die folgende Tabelle zeigt die
förderfähigen Kosten für die genannten Hausnummern anhand der neuen Staffelung.

Berechnung der förderfähigen Kosten für Dämmmaßnahmen

Hausnummer Wohneinheiten Förderfähige Kosten nach Reform Förderfähige Kosten vor Reform / Nicht-KMU Differenz
Nr. 2 12 WE 153.000 € 720.000 € -567.000 €
Nr. 4 13 WE 161.000 € 780.000 € -619.000 €
Nr. 6 9 WE 129.000 € 540.000 € -411.000 €
Nr. 8 13 WE 161.000 € 780.000 € -619.000 €
Nr. 10 9 WE 129.000 € 540.000 € -411.000 €
Nr. 12 13 WE 161.000 € 780.000 € -619.000 €
Nr. 14 9 WE 129.000 € 540.000 € -411.000 €
Gesamt 78 WE 1.023.000 € 4.680.000 € -3.657.000 €

Die Tabelle zeigt deutlich: Bei größeren vermieteten Mehrfamilienhäusern sinkt die rechnerische Kostenbasis für Dämmmaßnahmen erheblich.
Das bedeutet nicht automatisch, dass die Maßnahme unwirtschaftlich ist. Es bedeutet aber, dass die Förderung im Verhältnis zu den tatsächlichen
Investitionskosten voraussichtlich deutlich geringer ausfallen kann.

3. iSFP-Bonus: Für welche Vermieter ist er relevant?

Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, kann bei Wohngebäuden grundsätzlich Vorteile bringen. Allerdings wird der
iSFP-Bonus durch die neuen Regeln eingeschränkt. Der Bonus soll künftig erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von
30.000 € greifen und nur auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle angewendet werden.

Fallgruppe Einordnung iSFP-Bonus Praktische Bewertung
Kleiner privater Vermieter Kann bei Wohngebäuden grundsätzlich relevant sein. Bei größeren Dämmmaßnahmen prüfen. Bei kleinen Maßnahmen kann der Effekt gering oder gar nicht vorhanden sein.
Gewerblicher Vermieter / KMU Nicht pauschal ansetzen. Unternehmensstatus und Förderlogik müssen geprüft werden. Für eine belastbare Förderberechnung sollte zunächst geklärt werden, ob und wie der Bonus im konkreten Fall angesetzt werden darf.
Großer Vermieter / Nicht-KMU In dieser Übersicht nicht eingerechnet. Entscheidend sind vor allem förderfähige Kosten, technische Anforderungen und ggf. beihilferechtliche Grenzen.

4. BEG EM Heizung: Förderfähige Kosten bei Mehrfamilienhäusern

Auch bei der Heizungsförderung ist die Staffelung der förderfähigen Kosten für Vermieter wichtig. Für rein vermietete Gebäude werden
Einkommensbonus, Familienzuschlag und Klimageschwindigkeitsbonus in dieser Übersicht nicht angesetzt.

Wohneinheit Nach Reform: maximal förderfähige Kosten zum Neustart Vor Reform: maximal förderfähige Kosten
1. Wohneinheit 28.000 € 30.000 €
2. bis 6. Wohneinheit jeweils 15.000 € jeweils 15.000 €
ab der 7. Wohneinheit jeweils 8.000 € jeweils 8.000 €

Zusätzlich soll die förderfähige Kostenbasis bei der Heizungsförderung schrittweise sinken. Zum Neustart beträgt sie für die erste Wohneinheit
28.000 €. Danach reduziert sich dieser Betrag alle sechs Monate um 750 €, bis Ende 2030 ein Wert von
22.000 € erreicht wird.

5. Heizungsförderung für Vermieter: Zuschuss ohne Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus

Bei vermieteten Gebäuden sind der Einkommensbonus, der Familienzuschlag und der Klimageschwindigkeitsbonus in dieser Betrachtung nicht berücksichtigt.
Für Vermieter bleibt damit vor allem die Grundförderung relevant.

Wenn nur die Grundförderung mit 30 % angesetzt wird, ergibt sich aus den förderfähigen Kosten folgende mögliche Zuschussbasis:

Hausnummer Förderfähige Kosten Heizung nach Reform Möglicher Zuschuss bei 30 % Grundförderung
Nr. 2 151.000 € 45.300 €
Nr. 4 159.000 € 47.700 €
Nr. 6 127.000 € 38.100 €
Nr. 8 159.000 € 47.700 €
Nr. 10 127.000 € 38.100 €
Nr. 12 159.000 € 47.700 €
Nr. 14 127.000 € 38.100 €
Gesamt 1.009.000 € 302.700 €

6. Fazit für Vermieter

Für Vermieter wird die BEG-Förderung nicht einfacher. Besonders bei Mehrfamilienhäusern muss genauer gerechnet werden.
Bei Dämmmaßnahmen sinkt die förderfähige Kostenbasis gegenüber der bisherigen Nicht-KMU-Betrachtung massiv. Bei der Heizungsförderung
ist die Reduzierung zum Neustart geringer, allerdings sinkt die förderfähige Kostenbasis künftig schrittweise weiter.

Kleine private Vermieter sollten prüfen lassen, ob ein iSFP im konkreten Fall noch Vorteile bringt. Gewerbliche Vermieter, KMU und
größere Bestandshalter sollten den iSFP-Bonus nicht pauschal einrechnen, sondern zunächst Unternehmensstatus, Förderbedingungen und
beihilferechtliche Rahmenbedingungen klären lassen.

Förderung für vermietete Mehrfamilienhäuser prüfen lassen

Sie vermieten ein Mehrfamilienhaus und planen Dämmmaßnahmen, eine neue Heizung oder eine Wärmepumpe? Dann sollten Sie die Förderung
vor Beauftragung sauber prüfen lassen. Gerade bei größeren Gebäuden können sich die förderfähigen Kosten und die tatsächliche Zuschusshöhe
deutlich unterscheiden.

Wir prüfen kurzfristig, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Gebäude realistisch sind, ob ein iSFP-Bonus überhaupt relevant ist und welche
Förderstrategie für Ihr Objekt sinnvoll ist.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und lassen Sie Ihre BEG-Förderung rechtzeitig prüfen.


Hinweis: Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Förderberatung. Förderbedingungen, technische
Mindestanforderungen, Beihilferecht, KMU-Status und Fristen müssen im Einzelfall geprüft werden.

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