Vier Förderungen für deine Sanierung

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Vier Förderungen für die Sanierung: Welche passt zu deinem Vorhaben?

Wer sein Haus saniert, sucht meist nach „der“ Förderung. Die gibt es so aber nicht. Stattdessen stehen mehrere Wege nebeneinander, die sich in Höhe, Form und Voraussetzung deutlich unterscheiden.

Welcher davon passt, hängt nicht vom Budget ab, sondern vom Vorhaben: eine einzelne Maßnahme, eine Komplettsanierung, ein Heizungstausch – oder gar kein Antrag.

Dieser Beitrag stellt die vier Wege vor, nennt die jeweiligen Größenordnungen und zeigt, warum die Reihenfolge über den Erfolg entscheidet.

Für einzelne Sanierungsmaßnahmen gibt es 15 bis 25 Prozent Förderzuschüsse über die BAFA-Einzelmaßnahmen, beim Einfamilienhaus auf bis zu 60.000 Euro anrechenbare Kosten. Für die Komplettsanierung greift KfW 261 mit bis zu 150.000 Euro Kredit pro Wohneinheit ab zwei Prozent Zinssatz und Tilgungszuschüssen von bis zu 40 Prozent. Für die Heizung steht KfW 458 mit bis zu 80 Prozent Zuschuss bereit, absolut bis zu 22.400 Euro beim Einfamilienhaus. Wer keine Förderanträge stellt, kann den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen: 20 Prozent von maximal 200.000 Euro, also höchstens 40.000 Euro, verteilt über drei Jahre.

Weg 1: BAFA-Einzelmaßnahmen

Wer einzelne Maßnahmen durchführt, kann über die BAFA-Einzelmaßnahmen 15 bis 25 Prozent Förderzuschüsse erhalten.

Beim Einfamilienhaus lassen sich dafür Kosten von bis zu 60.000 Euro ansetzen. Bei Mehrfamilienhäusern liegen die anrechenbaren Kosten höher.

Weg 2: KfW 261 für die Komplettsanierung

Soll das gesamte Haus auf einen Schlag saniert werden, kommt KfW 261 ins Spiel. Hier handelt es sich nicht um einen reinen Zuschuss, sondern um einen Kredit mit Tilgungszuschuss.

Pro Wohneinheit stehen bis zu 150.000 Euro Kredit zur Verfügung, ab einem Zinssatz von zwei Prozent. Dazu kommen Tilgungszuschüsse von bis zu 40 Prozent – also ein Anteil der Kreditsumme, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Weg 3: KfW 458 für die Heizung

Wird die Heizung erneuert, greift KfW 458. Der Weg gilt beispielsweise für neue Wärmepumpen, den Anschluss an eine Fernwärmeanlage oder eine Pelletheizung.

Hier sind Zuschüsse von bis zu 80 Prozent möglich. In absoluten Zahlen bedeutet das für ein Einfamilienhaus eine Summe von bis zu 22.400 Euro.

Weg 4: Steuerbonus nach § 35c EStG

Der vierte Weg richtet sich an alle, die keine Förderanträge gestellt haben: der Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz.

Damit lassen sich 20 Prozent von maximal 200.000 Euro geltend machen, also höchstens 40.000 Euro. Dieser Betrag wird über drei Jahre von der Steuer abgezogen.

Warum dieser Weg oft übersehen wird

Der Steuerbonus setzt keinen Antrag vor Beginn der Arbeiten voraus. Er ist damit der einzige der vier Wege, der auch dann noch offensteht, wenn der klassische Förderweg nicht eingeschlagen wurde.

Was bedeutet das für Eigentümer?

Die wichtigste Erkenntnis lautet: Es ist nicht immer eine Förderung für alles. Die vier Wege sind auf unterschiedliche Vorhaben zugeschnitten, und der passende ergibt sich aus der geplanten Maßnahme.

Entscheidend ist deshalb immer zweierlei – was saniert wird und wann es beantragt wird. Die erste Frage bestimmt den Weg, die zweite entscheidet darüber, ob er überhaupt noch offensteht.

Praktisch heißt das: Die Klärung gehört vor die Beauftragung. Wer erst baut und danach nach dem passenden Programm sucht, schränkt seine Möglichkeiten ein.

Fazit

Für die Sanierung stehen vier Förderwege nebeneinander. Einzelne Maßnahmen laufen über die BAFA-Einzelmaßnahmen mit 15 bis 25 Prozent Zuschuss auf bis zu 60.000 Euro anrechenbare Kosten beim Einfamilienhaus. Die Komplettsanierung wird über KfW 261 abgewickelt, mit bis zu 150.000 Euro Kredit pro Wohneinheit ab zwei Prozent Zinssatz und Tilgungszuschüssen bis 40 Prozent. Der Heizungstausch fällt unter KfW 458 mit bis zu 80 Prozent Zuschuss und maximal 22.400 Euro beim Einfamilienhaus. Wer keine Anträge stellt, kann den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen und 20 Prozent von höchstens 200.000 Euro über drei Jahre steuerlich abziehen, also maximal 40.000 Euro. Es gibt damit nicht eine Förderung für alles. Maßgeblich bleibt, was saniert wird und wann es beantragt wird.

FAQ

Kann ich mehrere dieser Förderungen gleichzeitig nutzen?

Der Steuerbonus nach § 35c richtet sich ausdrücklich an diejenigen, die keine Förderanträge gestellt haben. Grundsätzlich gilt: Es ist nicht immer eine Förderung für alles – welcher Weg passt, hängt vom konkreten Vorhaben ab.

Was ist der Unterschied zwischen KfW 261 und den BAFA-Einzelmaßnahmen?

Die BAFA-Einzelmaßnahmen fördern einzelne Maßnahmen mit einem Zuschuss von 15 bis 25 Prozent. KfW 261 ist auf die Komplettsanierung ausgelegt und arbeitet mit einem Kredit plus Tilgungszuschuss statt mit einem reinen Zuschuss.

Was ist ein Tilgungszuschuss?

Ein Anteil des Kredits, der nicht zurückgezahlt werden muss. Bei KfW 261 sind bis zu 40 Prozent möglich.

Welche Heizungen fallen unter KfW 458?

Im Beitrag genannt werden neue Wärmepumpen, die Fernwärmeanlage und die Pelletheizung.

Wie hoch ist der Steuerbonus konkret?

20 Prozent von maximal 200.000 Euro, also höchstens 40.000 Euro. Der Betrag wird über drei Jahre von der Steuer abgezogen.

Worauf kommt es bei der Auswahl an?

Auf zwei Dinge: was saniert wird und wann es beantragt wird.

Wenn Sie Ihre Fördermöglichkeiten prüfen möchten, können Sie eine unverbindliche Erstberatung anfragen.

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