Modernisierungskosten für Vermieter senken

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Modernisierungskosten senken: Welche Fördermöglichkeiten Vermieter nutzen können

Viele Vermieter gehen davon aus, dass sie die Kosten einer energetischen Modernisierung ihres Mehrfamilienhauses nahezu vollständig selbst tragen müssen. Nach Einschätzung des Experten trifft das jedoch häufig nicht zu.

Durch Förderprogramme und weitere Möglichkeiten lassen sich Modernisierungskosten reduzieren. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen weitere finanzielle Effekte entstehen, die eine Sanierung wirtschaftlich attraktiver machen.

Bei einer energetischen Modernisierung können Vermieter je nach Maßnahme Zuschüsse für einen Teil der Investitionskosten erhalten. Für bestimmte Sanierungsmaßnahmen nennt der Experte Zuschüsse von bis zu 20 Prozent beziehungsweise bei Heizungsmaßnahmen 30 Prozent. Darüber hinaus können Planungsleistungen bezuschusst werden und unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der verbleibenden Kosten auf die Mieter umgelegt werden.

Warum viele Vermieter ihre Modernisierungskosten überschätzen

Nach Einschätzung des Experten glauben viele Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, dass sie die Kosten einer Sanierung vollständig selbst finanzieren müssen. Tatsächlich können staatliche Förderungen einen Teil der Modernisierungskosten übernehmen. Die entsprechenden Zuschüsse werden nach Aussage des Experten an den Eigentümer ausgezahlt.

Welche Modernisierungsmaßnahmen gefördert werden können

Der Experte nennt verschiedene Maßnahmen, für die eine Förderung möglich ist.

  • Erneuerung des Dachs
  • Austausch der Fenster
  • Einbau einer neuen Haus- oder Wohnungstür
  • Fassadendämmung
  • Dämmung der Kellerdecke

Für diese Maßnahmen können nach Aussage des Experten Zuschüsse von bis zu 20 Prozent der Kosten möglich sein.

Förderung für Smart Home und Lüftungsanlagen

Elektrosanierung mit Smart-Home-Upgrade

Im Rahmen einer Elektrosanierung kann laut Experte ein Smart-Home-Upgrade dazu beitragen, dass Kosten der Elektrosanierung erstattet werden.

Lüftungsanlagen

Auch der Einbau von Lüftungsanlagen wird nach Aussage des Experten gefördert.

Förderung beim Heizungstausch

Für den Einbau einer Wärmepumpe, einer Pelletheizung oder beim Anschluss an die Fernwärme nennt der Experte Zuschüsse von 30 Prozent.

Damit können insbesondere Maßnahmen zur Erneuerung der Heiztechnik einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Investitionskosten leisten.

Zuschuss für Planung und Energieberatung

Neben den eigentlichen Baukosten weist der Experte darauf hin, dass auch Planungsleistungen berücksichtigt werden können.

Nach seiner Aussage erhalten Eigentümer pauschal einen Zuschuss von 50 Prozent auf Leistungen von:

  • Planern
  • Architekten
  • Energieberatern

Dadurch lassen sich die gesamten Baukosten zusätzlich reduzieren.

Was passiert mit den verbleibenden Kosten?

Auch nach Inanspruchnahme von Förderungen verbleibt ein Teil der Investitionskosten beim Eigentümer. Laut Experte besteht die Möglichkeit, bis zu 8 Prozent der verbleibenen Baukosten auf die Mieter umzulegen.

Je nach Höhe der Umlage könne die Reduzierung der Nebenkosten dazu führen, dass Mieter im besten Fall keine spürbare Mieterhöhung wahrnehmen.

Weitere wirtschaftliche Vorteile einer Sanierung

Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen

Durch die Modernisierung werden notwendige Instandhaltungsarbeiten durchgeführt. Nach Aussage des Experten können daraus zugleich höhere Mieteinnahmen entstehen.

Reduzierung der CO2-Kosten

Zusätzlich weist der Experte darauf hin, dass sich der eigene CO2-Kostenanteil reduzieren kann, der aufgrund des Kostenaufteilungsgesetzes vom Vermieter getragen werden müsste.

Steuerliche Berücksichtigung

Außerdem können die entstandenen Kosten nach Aussage des Experten weiterhin als Ausgabe beziehungsweise im Rahmen der Abschreibung berücksichtigt werden.

Was bedeutet das für Eigentümer?

Wer ein Mehrfamilienhaus modernisieren möchte, sollte die tatsächlichen Investitionskosten nicht ausschließlich anhand der Baukosten bewerten. Nach Einschätzung des Experten können Förderungen, Zuschüsse für Planungsleistungen, mögliche Modernisierungsumlagen sowie weitere wirtschaftliche Effekte die finanzielle Belastung deutlich reduzieren. Welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen, hängt von der jeweiligen Immobilie und den geplanten Maßnahmen ab.

Fazit

Viele Vermieter unterschätzen nach Aussage des Experten die verfügbaren Fördermöglichkeiten für energetische Modernisierungen. Für verschiedene Sanierungsmaßnahmen können Zuschüsse einen Teil der Investitionskosten übernehmen. Hinzu kommen laut Experte Förderungen für Planungsleistungen sowie Möglichkeiten beim Heizungstausch. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen Teile der verbleibenden Kosten umgelegt werden. Zusätzlich können sich wirtschaftliche Vorteile durch geringere CO2-Kosten sowie die steuerliche Berücksichtigung der Ausgaben ergeben. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, sollte immer anhand der jeweiligen Immobilie geprüft werden.

FAQ

Werden Modernisierungskosten vollständig vom Vermieter getragen?

Nach Aussage des Experten ist das häufig nicht der Fall. Staatliche Förderungen können einen Teil der Modernisierungskosten übernehmen.

Welche Maßnahmen nennt der Experte als förderfähig?

Genannt werden unter anderem Dach, Fenster, Haus- oder Wohnungstüren, Fassadendämmung, Kellerdeckendämmung, Smart-Home-Upgrades im Rahmen einer Elektrosanierung, Lüftungsanlagen sowie Heizungsmaßnahmen.

Welche Heizsysteme erwähnt der Experte?

Der Experte nennt den Einbau einer Wärmepumpe, einer Pelletheizung sowie den Anschluss an die Fernwärme.

Werden auch Planungsleistungen bezuschusst?

Ja. Laut Experte gibt es einen pauschalen Zuschuss auf Leistungen von Planern, Architekten und Energieberatern.

Welche weiteren finanziellen Vorteile nennt der Experte?

Neben möglichen Modernisierungsumlagen verweist der Experte auf eine Reduzierung des CO2-Kostenanteils sowie darauf, dass die entstandenen Kosten weiterhin als Ausgabe beziehungsweise im Rahmen der Abschreibung berücksichtigt werden können.

Wenn Sie Ihre Fördermöglichkeiten prüfen möchten, können Sie eine unverbindliche Erstberatung anfragen.

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