Häuser vor 1978 richtig sanieren
Häuser vor 1978 sanieren: Worauf Eigentümer und Käufer achten sollten
Häuser vor 1978 können einen erheblichen energetischen Sanierungsbedarf haben. Vor diesem Zeitpunkt gab es noch keine Wärmeschutzverordnung. Viele ältere Gebäude wurden deshalb ohne Anforderungen errichtet, die heute beim Wärmeschutz selbstverständlich sind.
Die Folge kann sein, dass Wärme über verschiedene Bereiche des Gebäudes verloren geht. Dazu gehören insbesondere Dach, Fenster, Haustür, Fassade und Kellerdecke. Das kann mit hohen Heizkosten und einem geringeren Wohnkomfort verbunden sein.
Wer ein solches Haus kaufen oder sanieren möchte, sollte deshalb nicht nur auf die Heizung schauen. Entscheidend ist, zunächst zu verstehen, wo Wärme verloren geht und welche Bereiche bereits modernisiert wurden.
Häuser vor 1978 sind häufig umfassende Sanierungsfälle, weil sie noch vor der Wärmeschutzverordnung gebaut wurden. Wärme kann unter anderem über Dach, Fenster, Haustür, Fassade und Kellerdecke verloren gehen. Vor einzelnen Sanierungsmaßnahmen sollte deshalb zuerst der energetische Zustand des gesamten Gebäudes betrachtet werden.
Warum sind Häuser vor 1978 häufig Sanierungsfälle?
Vor 1978 gab es noch keine Wärmeschutzverordnung. Viele Häuser aus dieser Zeit wurden daher ohne Anforderungen gebaut, die beim Wärmeschutz heute selbstverständlich sind.
Das bedeutet nicht, dass jedes Haus vor 1978 vollständig saniert werden muss. Es gibt Ausnahmen, denn manche Gebäude wurden im Laufe der Zeit bereits teilweise modernisiert. Entscheidend ist deshalb immer der tatsächliche Zustand des einzelnen Hauses.
Wo kann bei älteren Häusern Wärme verloren gehen?
Bei einem älteren Gebäude sollte nicht nur ein einzelnes Bauteil betrachtet werden. Wärme kann an verschiedenen Stellen des Hauses verloren gehen. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere:
- das Dach,
- die Fenster,
- die Haustür,
- die Fassade,
- die Kellerdecke.
Diese Bereiche sind für die energetische Betrachtung wichtig, weil Wärme, die das Gebäude nicht erst verliert, auch nicht durch die Heizung wieder bereitgestellt werden muss. Deshalb sollte die Gebäudehülle bei der Planung einer Sanierung nicht gegenüber der Heizungsanlage vernachlässigt werden.
Was sollte beim Hauskauf geprüft werden?
Wer ein Haus vor 1978 kaufen möchte, sollte sich einen Überblick über bereits erfolgte Modernisierungen und den aktuellen Zustand wichtiger Gebäudeteile verschaffen. Dabei geht es nicht allein um die vorhandene Heizung.
Geprüft werden sollte insbesondere, ob Dach, Fenster oder Fassade bereits modernisiert wurden. Zusätzlich ist der aktuelle Zustand der Heizung relevant.
Bei teilweise sanierten Gebäuden ist die Ausgangslage entsprechend differenziert zu betrachten. Hier sollte geklärt werden, welche Maßnahmen bereits durchgeführt wurden und welche Bereiche noch fehlen.
Warum reicht der Blick auf die Heizung nicht aus?
Bei der Bewertung eines älteren Hauses konzentrieren sich viele zunächst auf die Heizung. Für eine sinnvolle energetische Betrachtung ist das jedoch zu kurz gegriffen.
Entscheidend ist auch, wie viel erzeugte Wärme über die Gebäudehülle verloren geht. Vereinfacht gilt: Wärme, die nicht verloren geht, muss auch nicht erneut erzeugt und bezahlt werden.
Deshalb sollten Heizung und energetischer Zustand des Gebäudes nicht unabhängig voneinander betrachtet werden. Dach, Fenster, Fassade, Haustür und Kellerdecke können ebenso relevant sein wie die Heizungsanlage selbst.
Welche Reihenfolge ist bei der energetischen Sanierung sinnvoll?
Die richtige Reihenfolge ist wichtiger, als ohne vorherige Betrachtung einzelne Maßnahmen durchzuführen. Am Anfang sollte deshalb die Frage stehen, an welchen Stellen des Gebäudes Wärme verloren geht.
Erst wenn die energetischen Schwachstellen bekannt sind, sollten die nächsten Sanierungsschritte geplant werden. Der Grundsatz lautet daher: zuerst verstehen, wo Wärme verloren geht, und anschließend sanieren.
Das verhindert eine Betrachtung, bei der einzelne Maßnahmen isoliert ausgewählt werden, ohne den Gesamtzustand des Gebäudes einzubeziehen.
Was gilt bei bereits teilsanierten Häusern?
Nicht jedes Haus vor 1978 befindet sich noch im ursprünglichen energetischen Zustand. Teilweise wurden Gebäude bereits saniert oder einzelne Bauteile modernisiert.
In diesem Fall muss zunächst festgestellt werden, welche Arbeiten bereits erfolgt sind. Anschließend lässt sich betrachten, welche Bereiche noch fehlen. Eine pauschale Einschätzung allein anhand des Baujahrs reicht bei solchen Gebäuden daher nicht aus.
Welche Förderung gibt es für Einzelmaßnahmen?
Für die angesprochenen Einzelmaßnahmen kann nach der dargestellten Einschätzung ein staatlicher Zuschuss von 20 Prozent der Kosten gewährt werden. Der Zuschuss wird auf das Konto ausgezahlt.
Welche Einzelmaßnahmen im konkreten Gebäude sinnvoll sind, sollte jedoch nicht losgelöst vom energetischen Zustand des Hauses entschieden werden. Zunächst sollte betrachtet werden, wo Wärme verloren geht und welche Modernisierungen bereits durchgeführt wurden.
Was bedeutet das für Eigentümer?
Für Eigentümer eines Hauses vor 1978 bedeutet das vor allem, das Gebäude als Gesamtsystem zu betrachten. Eine ältere Heizungsanlage kann ein wichtiger Punkt sein, sie ist jedoch nicht der einzige mögliche Ansatz einer energetischen Sanierung.
Auch Dach, Fenster, Haustür, Fassade und Kellerdecke sollten berücksichtigt werden. Wurden einzelne Bereiche bereits modernisiert, muss geprüft werden, welche Maßnahmen noch fehlen.
Statt unmittelbar mit einer beliebigen Einzelmaßnahme zu beginnen, sollte zunächst geklärt werden, wo das Gebäude Wärme verliert. Auf dieser Grundlage kann anschließend die Reihenfolge der Sanierung festgelegt werden.
Fazit
Häuser vor 1978 können einen umfassenden energetischen Sanierungsbedarf aufweisen, da sie noch vor der Wärmeschutzverordnung errichtet wurden. Wärmeverluste können über Dach, Fenster, Haustür, Fassade und Kellerdecke entstehen. Deshalb sollte bei einem Hauskauf nicht ausschließlich der Zustand der Heizung betrachtet werden. Ebenso wichtig ist die Frage, welche Bereiche der Gebäudehülle bereits modernisiert wurden. Bei teilsanierten Häusern muss individuell geprüft werden, was bereits erledigt wurde und welche Maßnahmen noch fehlen. Für die Sanierungsplanung ist die Reihenfolge entscheidend: Erst sollte geklärt werden, wo Wärme verloren geht, anschließend werden die Maßnahmen geplant. So werden Einzelmaßnahmen nicht losgelöst vom Zustand des gesamten Gebäudes betrachtet.
FAQ
Warum sind Häuser vor 1978 häufig energetische Sanierungsfälle?
Vor 1978 gab es noch keine Wärmeschutzverordnung. Viele Gebäude wurden deshalb ohne Anforderungen an den Wärmeschutz gebaut, die heute selbstverständlich sind. Dadurch kann Wärme über verschiedene Teile des Gebäudes verloren gehen.
Welche Bauteile sollte ich bei einem Haus vor 1978 prüfen?
Besonders relevant sind Dach, Fenster, Haustür, Fassade und Kellerdecke. Zusätzlich sollte der aktuelle Zustand der Heizung geprüft werden. Bei bereits teilsanierten Häusern ist wichtig, welche Modernisierungen schon durchgeführt wurden.
Warum sollte ich bei der Sanierung nicht nur auf die Heizung schauen?
Auch die Gebäudehülle beeinflusst, wie viel Wärme verloren geht. Wärme, die nicht verloren geht, muss auch nicht erneut erzeugt werden. Deshalb sollten Gebäudehülle und Heizung gemeinsam betrachtet werden.
Was ist die richtige Reihenfolge bei einer energetischen Sanierung?
Zuerst sollte festgestellt werden, wo Wärme verloren geht. Danach können die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen geplant werden. Einzelmaßnahmen sollten nicht ohne Betrachtung des Gesamtzustands durchgeführt werden.
Muss jedes Haus vor 1978 komplett saniert werden?
Nein, es gibt Ausnahmen. Manche ältere Gebäude wurden bereits teilweise saniert. Deshalb muss geprüft werden, welche Maßnahmen bereits durchgeführt wurden und welche noch fehlen.
Gibt es einen Zuschuss für Einzelmaßnahmen?
Für die angesprochenen Einzelmaßnahmen kann nach der dargestellten Einschätzung ein staatlicher Zuschuss von 20 Prozent der Kosten gewährt werden. Der Zuschuss wird auf das Konto ausgezahlt.
Wenn Sie Ihre Fördermöglichkeiten prüfen möchten, können Sie eine unverbindliche Erstberatung anfragen.
