15 % Förderung für Gewerbeimmobilien
Gewerbeimmobilie Fördermittel: Welche Sanierungsmaßnahmen unterstützt werden können
Viele Eigentümer investieren hohe Summen in die Sanierung ihrer Gewerbeimmobilie und verzichten dabei auf mögliche Fördermittel. Dadurch bleibt häufig Geld ungenutzt, das nach Abschluss der Maßnahmen ausgezahlt werden könnte.
Ob reine Gewerbeimmobilie oder Mischimmobilie – bei größeren Sanierungen lohnt es sich, die Fördermöglichkeiten frühzeitig prüfen zu lassen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Maßnahmen nach den Aussagen des Experten förderfähig sein können.
Für die Sanierung einer Gewerbeimmobilie können Fördermittel in Anspruch genommen werden. Nach Aussage des Experten können Eigentümer bis zu 15 % ihrer Sanierungskosten zurückerhalten. Welche Maßnahmen berücksichtigt werden, sollte vor Beginn einer größeren Sanierung geprüft werden.
Warum Fördermittel häufig ungenutzt bleiben
Viele Eigentümer investieren erhebliche Beträge in ihre Immobilie, ohne Fördermittel zu beantragen. Nach Einschätzung des Experten ist dies einer der häufigsten Fehler bei größeren Sanierungsvorhaben.
Gerade bei Investitionen von 50.000, 100.000 oder 200.000 Euro kann eine vorherige Prüfung sinnvoll sein, um mögliche Zuschüsse nicht zu übersehen.
Für welche Immobilien können Fördermittel infrage kommen?
Nach Aussage des Experten spielt es keine Rolle, ob es sich um eine reine Gewerbeimmobilie oder um eine Mischimmobilie handelt.
Als Beispiel nennt er Gebäude, bei denen sich im Erdgeschoss eine Gewerbeeinheit befindet.
Welche Sanierungsmaßnahmen können förderfähig sein?
Der Experte nennt verschiedene Maßnahmen, für die Fördermittel möglich sein können.
- Neues Dach
- Neue Fenster
- Neue Eingangstür
- Dämmung der Fassade
- Neue Heizung
- Heizungsoptimierung
- Neue Lüftungsanlagen
- Erneuerung der Elektroinstallation mit smarten Geräten
- Beleuchtung im Rahmen einer Sanierung zum Effizienzhaus
Nach Abschluss der Arbeiten wird das Geld für diese Maßnahmen laut Experte auf das Konto des Antragstellers ausgezahlt.
Förderung für Fachplaner und Energieberatung
Neben den eigentlichen Sanierungsmaßnahmen kann nach Aussage des Experten auch die Unterstützung durch einen Fachplaner oder Energieberater bezuschusst werden.
Hierfür nennt der Experte einen Zuschuss von 50 %.
Was bedeutet das für Eigentümer?
Wer eine größere Sanierung einer Gewerbeimmobilie plant, sollte die Fördermöglichkeiten vorab prüfen lassen. Dadurch können mögliche Zuschüsse berücksichtigt werden, bevor die Maßnahmen umgesetzt werden.
Nach Einschätzung des Experten lohnt sich diese Prüfung unabhängig davon, ob es sich um eine reine Gewerbeimmobilie oder um eine Mischimmobilie handelt.
Fazit
Fördermittel können bei der Sanierung von Gewerbeimmobilien eine wichtige Rolle spielen. Viele Eigentümer verzichten jedoch auf mögliche Zuschüsse, weil sie diese nicht beantragen. Der Experte nennt zahlreiche Sanierungsmaßnahmen, die förderfähig sein können. Auch die Leistungen eines Fachplaners oder Energieberaters können bezuschusst werden. Deshalb empfiehlt er, die Fördermöglichkeiten vor jeder größeren Sanierung prüfen zu lassen, um vorhandene Chancen nicht ungenutzt zu lassen.
FAQ
Können auch Gewerbeimmobilien Fördermittel erhalten?
Ja. Nach Aussage des Experten kommen Fördermittel sowohl für reine Gewerbeimmobilien als auch für Mischimmobilien infrage.
Welche Maßnahmen können förderfähig sein?
Genannt werden unter anderem Dach, Fenster, Eingangstür, Fassadendämmung, Heizung, Heizungsoptimierung, Lüftungsanlagen sowie bestimmte Elektro- und Beleuchtungsmaßnahmen.
Wann erfolgt die Auszahlung der Förderung?
Nach Aussage des Experten wird das Geld nach Abschluss der Arbeiten auf das Konto überwiesen.
Wird auch die Energieberatung gefördert?
Ja. Der Experte erklärt, dass Fachplaner oder Energieberater mit 50 % bezuschusst werden.
Wann sollte die Förderung geprüft werden?
Nach Einschätzung des Experten sollte bei jeder größeren Sanierung geprüft werden, welche Fördermöglichkeiten bestehen.
Wenn Sie Ihre Fördermöglichkeiten prüfen möchten, können Sie eine unverbindliche Erstberatung anfragen.
