Dämmung 2027: 5 % zusätzlicher WPB-Bonus für alte Häuser geplant

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Dämmung 2027: 5 % zusätzlicher WPB-Bonus für alte Häuser geplant

Eigentümer energetisch besonders schlechter Gebäude könnten ab 2027 von einer zusätzlichen Förderung profitieren. Der Bund plant einen neuen Bonus von fünf Prozentpunkten für bestimmte Dämmmaßnahmen. Voraussetzung ist unter anderem ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).

Besonders interessant ist die geplante Förderung für Eigentümer älterer Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser, die ihr Dach oder ihre Fassade energetisch sanieren möchten.

Wir erklären, welche Voraussetzungen vorgesehen sind, wie sich der neue Bonus mit bestehenden Fördermitteln kombinieren lässt und welche Zuschüsse möglich wären.

Was ist der neue WPB-Bonus 2027?

WPB steht für „Worst Performing Building“. Damit werden Gebäude bezeichnet, die sich in einem besonders schlechten energetischen Zustand befinden.

Der Bund möchte die Sanierung solcher Gebäude künftig stärker fördern.

Dafür ist innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein zusätzlicher Bonus von fünf Prozentpunkten für bestimmte Dämmmaßnahmen vorgesehen.

Die Einführung ist für das erste Quartal 2027 geplant.

Ein konkreter Starttermin wurde bislang nicht bestätigt. Die Förderung kann deshalb im Oktober 2026 noch nicht beantragt werden.

Welche Gebäude können den WPB-Bonus erhalten?

Der Bonus richtet sich an energetisch besonders ineffiziente Bestandsgebäude.

Nach den veröffentlichten Förderinformationen kann die WPB-Eigenschaft bei Wohngebäuden insbesondere über den berechneten Energiebedarf nachgewiesen werden.

Ein Wohngebäude kann als Worst Performing Building gelten, wenn:

  • der berechnete Jahres-Endenergiebedarf mindestens 300 kWh pro Quadratmeter und Jahr beträgt oder
  • ein Energiebedarfsausweis der Energieeffizienzklasse H vorliegt.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind weitere Nachweismöglichkeiten über das Baujahr und den Sanierungszustand des Gebäudes vorgesehen.

Das betrifft insbesondere ältere, weitgehend unsanierte Gebäude mit entsprechender Gebäudestruktur.

Wichtig ist, dass nicht allein das Alter eines Hauses über die Förderfähigkeit entscheidet.

Welche Sanierungsmaßnahmen sollen zusätzlich gefördert werden?

Der neue WPB-Bonus ist insbesondere für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle vorgesehen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Dämmung von Dachflächen
  • Dämmung der Außenwände beziehungsweise Fassade
  • Weitere förderfähige Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle

Ein reiner Fenstertausch soll dagegen nicht über den neuen WPB-Bonus gefördert werden.

Auch für den Austausch einer Heizungsanlage ist dieser zusätzliche Bonus nicht vorgesehen.

Für solche Maßnahmen bestehen weiterhin andere Fördermöglichkeiten innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Wie hoch ist die Förderung für Dämmmaßnahmen aktuell?

Für förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt die BAFA-Grundförderung aktuell 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Mit einem passenden individuellen Sanierungsfahrplan können zusätzliche Fördervorteile entstehen.

Seit dem 21. Juli 2026 gelten dafür allerdings geänderte Bedingungen.

Der zusätzliche iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten wird bei einem Einfamilienhaus nur noch auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro gewährt.

Die Grundförderung von 15 Prozent bleibt bestehen.

Mit einem entsprechenden Sanierungsfahrplan können beim Einfamilienhaus grundsätzlich bis zu 60.000 Euro förderfähige Ausgaben berücksichtigt werden.

Wie soll der neue WPB-Bonus berechnet werden?

Ab 2027 soll für förderfähige Dämmmaßnahmen an besonders schlechten Gebäuden ein zusätzlicher Bonus von fünf Prozentpunkten möglich sein.

Anders als beim iSFP-Bonus soll für diesen zusätzlichen WPB-Bonus keine Mindestinvestitionsschwelle von 30.000 Euro gelten.

Der Bonus soll damit grundsätzlich bereits bei kleineren förderfähigen Dämmmaßnahmen berücksichtigt werden können.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Anforderungen an das Gebäude und die geplante Sanierungsmaßnahme erfüllt sind.

Beispiel: Bis zu 13.500 Euro Förderung für eine Dämmmaßnahme

Ein Eigentümer plant die energetische Sanierung eines besonders ineffizienten Einfamilienhauses.

Für die geplanten Dämmmaßnahmen entstehen förderfähige Kosten von insgesamt 60.000 Euro.

Das Gebäude erfüllt die Voraussetzungen für den geplanten WPB-Bonus. Außerdem liegt ein entsprechend geförderter individueller Sanierungsfahrplan vor.

Nach dem veröffentlichten Rechenbeispiel des Bundesministeriums könnte sich folgende Förderung ergeben:

  • 15 % Grundförderung: 9.000 Euro
  • 5 % iSFP-Bonus auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro: 1.500 Euro
  • 5 % WPB-Bonus auf 60.000 Euro: 3.000 Euro

Gesamter möglicher Zuschuss: 13.500 Euro.

Das entspricht einer effektiven Förderquote von 22,5 Prozent auf die angesetzten 60.000 Euro.

Dieses Beispiel basiert auf den angekündigten Förderbedingungen und dient der Veranschaulichung.

Eine verbindliche Förderzusage für 2027 lässt sich daraus noch nicht ableiten.

Ist ein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich?

Ja. Für den geplanten WPB-Bonus ist ein entsprechend geförderter individueller Sanierungsfahrplan vorgesehen.

Die Dämmmaßnahme muss Bestandteil dieses Sanierungsfahrplans sein.

Ein individueller Sanierungsfahrplan wird von einem qualifizierten Energieeffizienz-Experten erstellt.

Darin werden der energetische Zustand des Gebäudes untersucht und geeignete Sanierungsmaßnahmen aufeinander abgestimmt.

Eigentümer erhalten dadurch eine Grundlage, um beispielsweise Dach, Fassade, Fenster und Heizungsanlage sinnvoll zu modernisieren.

Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans kann über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude bezuschusst werden.

Kann der WPB-Bonus mit dem iSFP-Bonus kombiniert werden?

Nach den veröffentlichten Informationen des Bundesministeriums ist eine Kombination grundsätzlich vorgesehen.

Allerdings gelten unterschiedliche Voraussetzungen:

  • Der iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten setzt bei einem Einfamilienhaus ein entsprechendes Mindestinvestitionsvolumen voraus und wird nur auf den darüberliegenden förderfähigen Kostenanteil gewährt.
  • Der WPB-Bonus von fünf Prozentpunkten soll unabhängig von dieser Mindestinvestitionsschwelle möglich sein.
  • Das Gebäude muss die Anforderungen an ein Worst Performing Building erfüllen.
  • Die Dämmmaßnahme muss Bestandteil des geförderten Sanierungsfahrplans sein.

Nach den bisherigen Planungen soll der WPB-Bonus für ein Gebäude in maximal drei Förderanträgen berücksichtigt werden können.

Sollte man mit einer Dachdämmung bis 2027 warten?

Ob sich ein späterer Sanierungsbeginn lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten.

Der zusätzliche WPB-Bonus könnte die Wirtschaftlichkeit einer geplanten Dämmmaßnahme verbessern.

Allerdings ist der genaue Förderstart noch nicht bestätigt.

Außerdem sollten mögliche Energieeinsparungen, Baukostenentwicklungen und der tatsächliche Sanierungsbedarf berücksichtigt werden.

Bei ohnehin notwendigen Sanierungsmaßnahmen kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, nicht ausschließlich auf eine mögliche zukünftige Förderung zu warten.

Wer seine Sanierung erst für 2027 plant, sollte dagegen frühzeitig prüfen lassen, ob das Gebäude die WPB-Anforderungen erfüllen könnte.

Warum ist die frühzeitige Förderplanung wichtig?

Bei geförderten energetischen Einzelmaßnahmen kommt es nicht nur auf die technische Umsetzung an.

Auch die Reihenfolge der Antragstellung und Beauftragung ist entscheidend.

Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude muss grundsätzlich vor Antragstellung ein entsprechender Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage vorliegen.

Ein verbindlicher Vertrag ohne die erforderliche Förderbedingung kann zum Ausschluss der Förderung führen.

Eigentümer sollten daher bereits vor der Beauftragung klären, welche Förderprogramme genutzt werden sollen.

Welche Vorteile bietet die Förderung für Eigentümer in NRW?

Gerade in Nordrhein-Westfalen gibt es zahlreiche ältere Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser mit energetischem Sanierungsbedarf.

Bei Gebäuden mit unzureichender Dämmung können Maßnahmen an Dach und Fassade den Wärmeverlust reduzieren.

Der geplante WPB-Bonus könnte die finanzielle Belastung solcher Sanierungen zusätzlich senken.

Ob ein Gebäude förderfähig ist, muss jedoch individuell geprüft werden.

Entscheidend sind insbesondere der energetische Ausgangszustand, die geplanten Maßnahmen und die jeweils gültigen Förderbedingungen.

Fazit: Zusätzliche Förderung für besonders schlechte Gebäude geplant

Mit dem neuen WPB-Bonus möchte der Bund ab 2027 die Dämmung energetisch besonders ineffizienter Gebäude stärker unterstützen.

Vorgesehen sind zusätzliche fünf Prozentpunkte für bestimmte Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle.

Eine Kombination mit dem iSFP-Bonus soll grundsätzlich möglich sein.

Für Eigentümer älterer Häuser kann es deshalb sinnvoll sein, den energetischen Zustand ihres Gebäudes und die möglichen Fördervoraussetzungen frühzeitig prüfen zu lassen.

Wichtig: Der Bonus ist bislang angekündigt, aber noch nicht verfügbar. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen.

Sanierung oder Dachdämmung in NRW geplant?

Energieberatung Engimos unterstützt Eigentümer bei der energetischen Bewertung ihrer Immobilie, der Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne und der Prüfung geeigneter Förderprogramme.

Dabei berücksichtigen wir sowohl aktuelle BAFA- und KfW-Förderungen als auch angekündigte Änderungen, die für Ihre Sanierungsplanung relevant werden könnten.

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Offizielle Quellen

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