Fassadendämmung 2026: Wie viel Förderung gibt es wirklich?

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Fassadendämmung 2026: So viel Förderung gibt es wirklich

Wer die Fassade eines bestehenden Wohnhauses energetisch dämmen lässt, kann 2026 weiterhin Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude erhalten.

Die Grundförderung für förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt aktuell 15 Prozent. Ein individueller Sanierungsfahrplan kann zusätzlich die Höhe der förderfähigen Kosten erhöhen und unter bestimmten Voraussetzungen einen weiteren Bonus ermöglichen.

Wir erklären, wie die Förderung für eine Fassadendämmung aktuell funktioniert, welche Kosten berücksichtigt werden können und worauf Eigentümer vor der Beauftragung achten sollten.

Wie hoch ist die Förderung für eine Fassadendämmung 2026?

Die energetische Dämmung von Außenwänden gehört zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.

Die Förderung wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt.

Die Grundförderung beträgt aktuell:

15 Prozent der förderfähigen Kosten.

Entscheidend ist jedoch, wie hoch die maximal förderfähigen Ausgaben für das Gebäude sind.

Wie hoch sind die maximal förderfähigen Kosten?

Bei einem Wohngebäude mit einer Wohneinheit können ohne individuellen Sanierungsfahrplan grundsätzlich bis zu 30.000 Euro förderfähige Ausgaben berücksichtigt werden.

Liegt ein entsprechender individueller Sanierungsfahrplan vor und sind die weiteren Voraussetzungen erfüllt, kann sich die Höchstgrenze auf bis zu 60.000 Euro erhöhen.

Das ist insbesondere bei größeren Fassadensanierungen relevant, da die Investitionskosten häufig deutlich über 30.000 Euro liegen.

Beispiel: Fassadendämmung für 30.000 Euro

Ein Eigentümer lässt die Außenwände seines Einfamilienhauses energetisch dämmen.

Die vollständig förderfähigen Kosten betragen 30.000 Euro.

Bei einer Grundförderung von 15 Prozent ergibt sich:

30.000 Euro × 15 Prozent = 4.500 Euro Zuschuss.

Für dieses Beispiel ist kein zusätzlicher iSFP-Bonus berücksichtigt.

Beispiel: Fassadendämmung für 60.000 Euro mit iSFP

Bei einer umfangreicheren Fassadensanierung entstehen förderfähige Kosten von 60.000 Euro.

Ein individueller Sanierungsfahrplan liegt vor und die geplante Fassadendämmung ist darin enthalten.

Die Grundförderung beträgt:

60.000 Euro × 15 Prozent = 9.000 Euro.

Zusätzlich kann unter den geltenden Voraussetzungen ein iSFP-Bonus hinzukommen.

Seit dem 21. Juli 2026 wird dieser Bonus jedoch nicht mehr pauschal auf sämtliche förderfähigen Kosten angewendet.

Bei einem Einfamilienhaus werden die zusätzlichen fünf Prozentpunkte grundsätzlich nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro berechnet.

Im Beispiel wären dies:

  • Förderfähige Gesamtkosten: 60.000 Euro
  • Grundförderung: 9.000 Euro
  • Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro: 30.000 Euro
  • 5 Prozent iSFP-Bonus auf 30.000 Euro: 1.500 Euro

Gesamter möglicher Zuschuss: 10.500 Euro.

Welche Fassadendämmungen werden gefördert?

Grundsätzlich können verschiedene Dämmverfahren förderfähig sein.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Wärmedämmverbundsysteme
  • hinterlüftete Fassaden
  • Kerndämmungen bei zweischaligem Mauerwerk
  • andere technisch geeignete Außenwanddämmungen

Entscheidend ist nicht allein das verwendete Dämmmaterial.

Die gesamte Konstruktion muss die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude erfüllen.

Welche technischen Anforderungen gelten?

Für eine geförderte Fassadendämmung müssen bestimmte energetische Grenzwerte eingehalten werden.

Maßgeblich ist insbesondere der Wärmedurchgangskoeffizient der sanierten Außenwand.

Welche Dämmstoffdicke dafür erforderlich ist, hängt vom vorhandenen Wandaufbau und der Wärmeleitfähigkeit des verwendeten Dämmstoffs ab.

Eine pauschale Aussage wie „16 Zentimeter Dämmung reichen immer“ ist deshalb nicht korrekt.

Der notwendige Aufbau muss für das jeweilige Gebäude berechnet werden.

Welche Nebenarbeiten können förderfähig sein?

Bei einer Fassadendämmung entstehen neben den eigentlichen Dämmarbeiten häufig zusätzliche Kosten.

Bestimmte unmittelbar notwendige Nebenarbeiten können ebenfalls zu den förderfähigen Kosten gehören.

Dazu können beispielsweise zählen:

  • Gerüstkosten
  • Vorbereitung der bestehenden Fassade
  • notwendige Putzarbeiten
  • Anpassungen an Fensterbänken
  • Arbeiten an Dachüberständen
  • bestimmte Anschlussarbeiten an Fenstern und Türen
  • Demontage und Wiederanbringung notwendiger Bauteile
  • Entsorgung alter Materialien

Welche Kosten im konkreten Fall anerkannt werden, hängt vom technischen Zusammenhang mit der energetischen Maßnahme ab.

Ist ein Energieeffizienz-Experte erforderlich?

Ja.

Für eine geförderte Fassadendämmung muss ein qualifizierter Energieeffizienz-Experte eingebunden werden.

Dieser prüft unter anderem:

  • den bestehenden Wandaufbau
  • den erforderlichen energetischen Standard
  • den geplanten Dämmaufbau
  • die förderfähigen Kosten
  • die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen

Außerdem erstellt der Energieeffizienz-Experte die für den Förderantrag notwendige technische Projektbeschreibung.

Wann muss die Förderung beantragt werden?

Die Förderplanung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

Für den Förderantrag wird ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag benötigt, der die vorgeschriebenen Bedingungen im Zusammenhang mit der Förderzusage enthält.

Eine verbindliche Beauftragung ohne die erforderliche Förderklausel kann förderschädlich sein.

Eigentümer sollten daher nicht zunächst den Fassadenbauer beauftragen und erst anschließend prüfen, ob eine Förderung möglich ist.

Lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan?

Ein individueller Sanierungsfahrplan kann besonders interessant sein, wenn neben der Fassade in den kommenden Jahren weitere energetische Maßnahmen geplant sind.

Beispielsweise können Dach, Fenster, Kellerdecke und Heizungsanlage in eine langfristige Sanierungsstrategie aufgenommen werden.

Dadurch lassen sich Maßnahmen technisch sinnvoll aufeinander abstimmen.

Zusätzlich kann ein iSFP bei bestimmten Maßnahmen die maximal förderfähigen Kosten erhöhen.

Der zusätzliche Förderbonus sollte allerdings nach den seit Juli 2026 geltenden Regeln individuell berechnet werden.

Fassade oder Fenster zuerst sanieren?

Welche Reihenfolge sinnvoll ist, hängt vom Zustand des Gebäudes ab.

Wer sowohl Fenster als auch Fassade erneuern möchte, sollte beide Maßnahmen möglichst gemeinsam planen.

Dadurch lassen sich beispielsweise Anschlüsse zwischen Fenstern und Dämmung besser ausführen.

Auch Wärmebrücken können frühzeitig berücksichtigt werden.

Eine schlecht abgestimmte Reihenfolge kann dagegen zu unnötigen Zusatzarbeiten führen.

Wann lohnt sich eine Fassadendämmung besonders?

Eine Fassadendämmung kann insbesondere bei älteren Gebäuden interessant sein, deren Außenwände einen hohen Wärmeverlust verursachen.

Ob sie wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab:

  • bestehender Wandaufbau
  • Zustand der Fassade
  • ohnehin notwendige Putz- oder Fassadenarbeiten
  • Energiekosten
  • geplanter Sanierungsumfang
  • verfügbare Fördermittel

Besonders sinnvoll kann eine energetische Dämmung sein, wenn die Fassade ohnehin saniert oder neu verputzt werden muss.

Dann fallen bestimmte Kosten unabhängig von der Dämmung an und die energetische Verbesserung kann mit der ohnehin notwendigen Sanierung verbunden werden.

Fazit: Fassadendämmung 2026 weiterhin mit 15 % Grundförderung

Die energetische Dämmung der Außenwände wird auch 2026 weiterhin staatlich gefördert.

Die BAFA-Grundförderung beträgt aktuell 15 Prozent der förderfähigen Kosten.

Bei einem Einfamilienhaus können ohne individuellen Sanierungsfahrplan bis zu 30.000 Euro förderfähige Ausgaben berücksichtigt werden.

Mit einem passenden Sanierungsfahrplan kann sich diese Grenze auf bis zu 60.000 Euro erhöhen.

Der zusätzliche iSFP-Bonus wird seit Juli 2026 allerdings nach neuen Regeln berechnet.

Wer eine Fassadendämmung plant, sollte deshalb bereits vor der Beauftragung prüfen, welche Förderung für das konkrete Gebäude möglich ist.

Fassadendämmung oder energetische Sanierung in NRW geplant?

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Offizielle Quellen

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