Sanierung finanzieren: Bis zu 120.000 € KfW-Ergänzungskredit je Wohneinheit

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Sanierung finanzieren: Bis zu 120.000 € KfW-Ergänzungskredit je Wohneinheit

Viele Eigentümer kennen die Zuschüsse von BAFA und KfW für energetische Sanierungen. Weniger bekannt ist, dass zusätzlich ein Förderkredit für die verbleibenden Kosten genutzt werden kann.

Mit den KfW-Programmen 358 und 359 stehen für bereits geförderte Einzelmaßnahmen bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit zur Verfügung.

Der sogenannte Ergänzungskredit kann beispielsweise bei einer neuen Heizung, einer Fassadendämmung, neuen Fenstern oder anderen geförderten energetischen Maßnahmen eingesetzt werden.

Was ist der KfW-Ergänzungskredit 358/359?

Der Ergänzungskredit ist eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Er richtet sich an Eigentümer und andere Antragsteller, die für eine energetische Einzelmaßnahme bereits eine Zuschusszusage der KfW oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA erhalten haben.

Der Kredit ersetzt also nicht den Zuschuss, sondern ergänzt ihn.

Dadurch können auch die Kosten finanziert werden, die nach Abzug der Förderung noch selbst getragen werden müssen.

Wie hoch ist der Ergänzungskredit?

Die KfW stellt einen Kreditbetrag von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit zur Verfügung.

Damit können bis zu 100 Prozent der Kosten der bezuschussten energetischen Maßnahme zwischenfinanziert werden.

Die genaue Kredithöhe hängt von den förderfähigen Kosten und der bereits bewilligten Maßnahme ab.

Für welche Maßnahmen kann der Kredit genutzt werden?

Der Ergänzungskredit kann grundsätzlich für Einzelmaßnahmen genutzt werden, für die bereits eine Förderung nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude bewilligt wurde.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe
  • Austausch einer bestehenden Heizungsanlage
  • Dämmung von Dach oder Fassade
  • Dämmung der Kellerdecke oder obersten Geschossdecke
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • weitere förderfähige energetische Einzelmaßnahmen

Voraussetzung ist immer, dass für die betreffende Maßnahme bereits eine Zuschussförderung der KfW oder des BAFA bewilligt wurde.

Kann der Ergänzungskredit ohne Zuschuss beantragt werden?

Nein.

Der KfW-Ergänzungskredit kann nicht als eigenständige Förderung beantragt werden.

Zuerst muss eine Zuschusszusage der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA für die energetische Maßnahme vorliegen.

Erst anschließend kann der Ergänzungskredit beantragt werden.

Wie aktuell muss die Zuschusszusage sein?

Für die Beantragung des Ergänzungskredits darf die zugrunde liegende Zuschusszusage beziehungsweise der BAFA-Zuwendungsbescheid grundsätzlich nicht länger als zwölf Monate zurückliegen.

Eigentümer sollten deshalb die Finanzierung möglichst frühzeitig planen und den Kredit nicht erst lange nach der Förderzusage prüfen.

Was ist der Unterschied zwischen KfW 358 und 359?

Beide Programme dienen grundsätzlich der Finanzierung bereits geförderter energetischer Einzelmaßnahmen.

Der Ergänzungskredit Plus 358 richtet sich insbesondere an selbstnutzende Eigentümer mit einem begrenzten Haushaltsjahreseinkommen.

Für Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses gilt aktuell eine Einkommensgrenze von maximal 90.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen.

Für andere Antragsteller steht grundsätzlich der Ergänzungskredit 359 zur Verfügung.

Welche Vorteile bietet der Ergänzungskredit?

Bei energetischen Sanierungen entstehen häufig hohe Investitionskosten.

Ein Zuschuss deckt dabei nur einen Teil der Gesamtkosten ab.

Der Ergänzungskredit kann deshalb helfen, den verbleibenden Finanzierungsbedarf abzudecken.

Die KfW bietet dabei Laufzeiten von bis zu 35 Jahren und eine Zinsbindung von bis zu zehn Jahren an.

Die tatsächlichen Zinssätze werden laufend an die Kapitalmarktentwicklung angepasst und zum Zeitpunkt der Kreditzusage festgelegt.

Beispiel: Wärmepumpe mit Zuschuss und Ergänzungskredit

Ein Eigentümer plant den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe.

Die KfW bewilligt dafür einen Zuschuss. Trotz Förderung verbleibt jedoch ein erheblicher Eigenanteil.

Dieser verbleibende Betrag kann grundsätzlich über den Ergänzungskredit finanziert werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Dadurch lässt sich die Sanierungsmaßnahme umsetzen, ohne dass der gesamte Eigenanteil sofort aus eigenen Mitteln bezahlt werden muss.

Wo wird der Ergänzungskredit beantragt?

Der Ergänzungskredit wird nicht direkt im Kundenportal der KfW beantragt.

Die Beantragung erfolgt über einen Finanzierungspartner, beispielsweise eine Bank oder Sparkasse.

Dort wird die Finanzierung geprüft und anschließend bei der KfW beantragt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Entscheidend ist insbesondere der Nachweis der bereits bewilligten Förderung.

Je nach Antragsteller und Finanzierung können außerdem weitere Unterlagen erforderlich sein.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • KfW-Zuschusszusage oder BAFA-Zuwendungsbescheid
  • Kostenvoranschläge beziehungsweise Verträge
  • Nachweise über die Immobilie
  • Einkommensnachweise bei Nutzung des Ergänzungskredits Plus
  • weitere Unterlagen des Finanzierungspartners

Warum sollte die Finanzierung früh geplant werden?

Ein Förderzuschuss reduziert zwar die Investitionskosten, löst aber nicht automatisch das Finanzierungsproblem.

Gerade bei größeren Sanierungen kann zwischen Auftragserteilung, Durchführung der Maßnahme und Auszahlung des Zuschusses ein erheblicher Zeitraum liegen.

Der Ergänzungskredit kann dabei auch zur Zwischenfinanzierung beitragen.

Deshalb sollte bereits vor Beginn der Sanierung geklärt werden, wie der verbleibende Eigenanteil finanziert werden soll.

Fazit: Zuschuss und Kredit können sinnvoll kombiniert werden

Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 ist eine wichtige Ergänzung zu bestehenden BAFA- und KfW-Zuschüssen.

Bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit können für bereits geförderte energetische Einzelmaßnahmen genutzt werden.

Voraussetzung ist allerdings immer, dass bereits eine Zuschusszusage oder ein BAFA-Zuwendungsbescheid vorliegt.

Wer eine größere Sanierung oder einen Heizungstausch plant, sollte deshalb nicht nur die mögliche Zuschusshöhe, sondern auch die Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils frühzeitig prüfen.

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Offizielle Quellen

  • KfW – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Wohngebäude 358/359
  • KfW – Bundesförderung für effiziente Gebäude
  • KfW – Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung
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