Heizungsförderung 2027: Diese Kürzungen kommen ab 1. Februar

Heizungsförderung 2027: Diese Kürzungen kommen ab 1. Februar
Wer für 2026 oder Anfang 2027 einen Heizungstausch plant, sollte einen wichtigen Stichtag kennen: Am 1. Februar 2027 wird die KfW-Heizungsförderung erstmals weiter abgesenkt.
Betroffen sind sowohl der maximale Betrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit als auch der Klimageschwindigkeitsbonus. Zusätzlich sind für Wärmepumpen weitere Änderungen im ersten Quartal 2027 angekündigt.
Was ändert sich am 1. Februar 2027?
Bei der KfW-Heizungsförderung ändern sich zum 1. Februar 2027 zwei bereits feststehende Werte.
- Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt von 28.000 Euro auf 27.250 Euro.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 16 Prozent auf 12 Prozent.
Damit kann sich die mögliche Zuschusshöhe für Eigentümer reduzieren, die ihren Förderantrag erst ab Februar 2027 stellen.
Förderhöchstbetrag sinkt auf 27.250 Euro
Aktuell berücksichtigt die KfW für die erste Wohneinheit eines Wohngebäudes maximal 28.000 Euro förderfähige Gesamtkosten.
Zum 1. Februar 2027 sinkt dieser Betrag erstmals um 750 Euro auf 27.250 Euro.
Damit ist die Absenkung allerdings noch nicht beendet. Nach den aktuellen Förderbedingungen wird der Förderhöchstbetrag anschließend halbjährlich weiter reduziert – jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um weitere 750 Euro.
Für Eigentümer bedeutet das: Selbst wenn der prozentuale Fördersatz unverändert bleibt, kann sich der maximale Zuschuss durch den niedrigeren Förderhöchstbetrag reduzieren.
Auch der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt
Die zweite wichtige Änderung betrifft den Klimageschwindigkeitsbonus.
Aktuell beträgt dieser Bonus 16 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er auf 12 Prozent.
Auch hier sieht die aktuelle Regelung weitere halbjährliche Absenkungen um jeweils vier Prozentpunkte vor. Für Anträge ab dem 1. August 2028 wird kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr gewährt.
Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?
Der Bonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümer, die bestimmte bestehende Heizungsanlagen austauschen.
Dazu gehören nach den aktuellen KfW-Bedingungen unter anderem:
- funktionstüchtige Ölheizungen
- funktionstüchtige Kohleheizungen
- funktionstüchtige Gas-Etagenheizungen
- funktionstüchtige Nachtspeicherheizungen
- mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen
- mindestens 20 Jahre alte Biomasseheizungen
Die alte Heizungsanlage muss im Rahmen des Austauschs fachgerecht demontiert und entsorgt werden.
Bei Gas- und Biomasseheizungen ist das Datum der Inbetriebnahme für den Nachweis des erforderlichen Anlagenalters relevant.
Wie hoch ist die Heizungsförderung aktuell?
Die Grundförderung beträgt derzeit 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
Für selbstnutzende Eigentümer können abhängig von Einkommen und bestehender Heizungsanlage zusätzliche Boni hinzukommen.
Die maximale Gesamtförderung beträgt aktuell unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Für andere Antragsteller beziehungsweise bei höheren Einkommen gelten niedrigere Obergrenzen.
Was ist für Wärmepumpen im Jahr 2027 angekündigt?
Neben den bereits feststehenden Änderungen zum 1. Februar hat die KfW weitere Anpassungen für Wärmepumpen im ersten Quartal 2027 angekündigt.
Nach aktuellem Stand soll die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 Prozent auf 15 Prozent sinken.
Gleichzeitig soll ein neuer Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent eingeführt werden. Dieser soll für Wärmepumpen gelten, die innerhalb der Europäischen Union gefertigt, gebaut beziehungsweise zusammengebaut wurden.
Bei entsprechenden Wärmepumpen könnten sich Grundförderung und Wertschöpfungsbonus damit weiterhin auf insgesamt 30 Prozent summieren.
Wichtig: Die KfW bezeichnet die Einführung dieses Wertschöpfungsbonus derzeit als für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Eigentümer sollten deshalb vor Antragstellung die dann tatsächlich geltenden Förderbedingungen prüfen.
Beispiel: Warum der Zeitpunkt des Antrags einen Unterschied macht
Ein selbstnutzender Eigentümer plant den Austausch einer alten förderfähigen Heizung und kann den Klimageschwindigkeitsbonus nutzen.
Bei einem Antrag vor dem 1. Februar 2027 können aktuell bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt werden. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 Prozent.
Bei einem Antrag ab dem 1. Februar 2027 werden für die erste Wohneinheit dagegen maximal 27.250 Euro berücksichtigt. Gleichzeitig beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus nur noch 12 Prozent.
Wie groß der tatsächliche Unterschied beim Zuschuss ausfällt, hängt von der konkreten Heizungsanlage, dem Einkommen, möglichen weiteren Boni und den tatsächlichen Investitionskosten ab.
Sollte man den Heizungstausch deshalb vorziehen?
Allein wegen einer bevorstehenden Förderänderung sollte eine Heizungsanlage nicht überstürzt ausgetauscht werden.
Vor der Entscheidung sollte zunächst geprüft werden, welche Heizlösung technisch zum Gebäude passt. Besonders bei einer Wärmepumpe spielen unter anderem Heizlast, erforderliche Vorlauftemperatur und vorhandene Heizflächen eine wichtige Rolle.
Wenn ein Heizungstausch ohnehin für die kommenden Monate geplant ist, kann der Zeitpunkt des Förderantrags jedoch finanziell relevant sein.
Was sollten Eigentümer jetzt prüfen?
Wer einen Heizungstausch plant, sollte deshalb frühzeitig klären:
- Welche Heiztechnik passt zum Gebäude?
- Welche förderfähigen Kosten entstehen?
- Welche Boni können genutzt werden?
- Ist der Klimageschwindigkeitsbonus möglich?
- Wann soll der Förderantrag gestellt werden?
- Welche Förderbedingungen gelten zu diesem Zeitpunkt?
Gerade bei einer geplanten Wärmepumpe sollte außerdem beobachtet werden, wie die angekündigte Einführung des Wertschöpfungsbonus für 2027 konkret umgesetzt wird.
Fazit: Der 1. Februar 2027 wird für die Heizungsförderung wichtig
Die ersten Kürzungen für 2027 stehen bereits fest.
Ab dem 1. Februar sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit von 28.000 auf 27.250 Euro. Gleichzeitig reduziert sich der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 auf 12 Prozent.
Weitere Änderungen speziell bei Wärmepumpen sind für das erste Quartal 2027 angekündigt.
Wer seinen Heizungstausch ohnehin für die kommenden Monate plant, sollte deshalb nicht nur die Technik, sondern auch den geplanten Zeitpunkt des Förderantrags berücksichtigen.
Heizungstausch in NRW geplant?
Energieberatung Engimos prüft, welche Heizlösung energetisch zum Gebäude passt und welche KfW-Förderung für die geplante Maßnahme genutzt werden kann.
Nutzen Sie unsere kostenlose Fördermittel-Analyse und lassen Sie Ihre Möglichkeiten unverbindlich prüfen.
Offizielle Quellen
- KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- KfW – Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- KfW – Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude seit 21. Juli 2026
