EH55-Plus 2026: Bund stockt Fördermittel auf – das gilt jetzt

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EH55-Plus 2026: Bund stockt Fördermittel auf – das gilt jetzt

Die Effizienzhaus-55-Plus-Förderung läuft weiter: Wegen der hohen Nachfrage stellt der Bund zusätzliche Fördermittel bereit. Das ursprünglich eingeplante Budget von 800 Millionen Euro wäre voraussichtlich noch vor Jahresende ausgeschöpft gewesen.

Für Bauherren mit bereits genehmigten Neubauprojekten ist das eine wichtige Nachricht. Die Förderung kann weiterhin beantragt werden, solange Programmmittel verfügbar sind – spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2026.

Wir erklären, wie hoch die Förderung ist, welche Voraussetzungen gelten und warum Interessenten trotz der Aufstockung nicht zu lange warten sollten.

Was ist bei der EH55-Plus-Förderung neu?

Die Bundesregierung hat zusätzliche Mittel für die Effizienzhaus-55-Plus-Förderung bereitgestellt.

Der Grund ist die hohe Nachfrage: Das ursprünglich eingeplante Förderbudget von 800 Millionen Euro wäre nach Angaben der Bundesregierung voraussichtlich noch vor Ende 2026 ausgeschöpft gewesen.

Nach Angaben aktueller Fachmedien wird das Programm um weitere 250 Millionen Euro aufgestockt.

Damit soll verhindert werden, dass bereits baureife und genehmigte Projekte allein wegen ausgeschöpfter Fördermittel nicht mehr über das Programm finanziert werden können.

Wie stark wurde die EH55-Förderung bisher genutzt?

Seit dem Neustart der Förderung im Dezember 2025 wurde das Programm stark nachgefragt.

Nach Angaben der Bundesregierung wurden bis zum 5. Oktober 2026 rund 52.100 Wohneinheiten gefördert.

Das Kredit- und Zuschussvolumen lag zu diesem Zeitpunkt bei rund 4,9 Milliarden Euro.

Die hohe Nachfrage war der entscheidende Grund dafür, dass der Bund zusätzliche Mittel bereitstellt.

Wie lange läuft die EH55-Plus-Förderung noch?

Die Förderung ist weiterhin zeitlich und finanziell begrenzt.

Nach den aktuellen KfW-Bedingungen gilt:

Die Förderung läuft, solange die verfügbaren Bundesmittel reichen – spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2026.

Die Aufstockung bedeutet also nicht, dass das Förderprogramm automatisch bis Jahresende garantiert verfügbar ist.

Sind die zusätzlichen Mittel vorher ausgeschöpft, kann die Förderung auch früher enden.

Wie hoch ist die Förderung?

Private und gewerbliche Bauherren können über die KfW einen zinsverbilligten Förderkredit erhalten.

Der maximale Kreditbetrag beträgt:

Bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.

Der finanzielle Vorteil besteht vor allem in der Zinsverbilligung durch Bundesmittel.

Die jeweils gültigen Zinskonditionen können sich ändern und sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung direkt bei der KfW beziehungsweise dem Finanzierungspartner geprüft werden.

Welche Gebäude werden gefördert?

Gefördert werden Neubauten und der Ersterwerb neu errichteter Gebäude im Effizienzhaus-55- beziehungsweise Effizienzgebäude-55-Standard.

Das Gebäude muss die energetischen Anforderungen des EH55-Standards erfüllen.

Zusätzlich gilt eine wichtige Voraussetzung:

Die Wärmeerzeugung muss zu 100 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren.

Fossile Energieträger wie Gas oder Öl sind damit für die Wärmeerzeugung des geförderten Gebäudes ausgeschlossen.

Mögliche Systeme können beispielsweise sein:

  • Wärmepumpen
  • Fernwärme auf entsprechender Basis
  • Solarthermie
  • Biomasse
  • andere förderfähige erneuerbare Wärmeerzeuger

Ist eine Baugenehmigung erforderlich?

Ja.

Die EH55-Plus-Förderung richtet sich gezielt an bereits weit fortgeschrittene Bauvorhaben.

Deshalb muss zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich bereits eine gültige Baugenehmigung vorliegen.

Das Programm soll insbesondere den sogenannten Bauüberhang reduzieren – also Projekte, die bereits genehmigt wurden, aber bislang noch nicht umgesetzt worden sind.

Darf mit dem Bau bereits begonnen worden sein?

Der Förderantrag muss rechtzeitig gestellt werden.

Nach den Förderbedingungen darf der förderschädliche Vorhabenbeginn grundsätzlich noch nicht erfolgt sein.

Bei Neubauprojekten sollte deshalb vor verbindlichen weiteren Schritten geprüft werden, ob sämtliche Fördervoraussetzungen erfüllt sind und wann der Antrag gestellt werden muss.

Gerade bei großen Bauvorhaben kann ein falscher Zeitpunkt bei der Antragstellung erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Warum wurde das Programm überhaupt wieder eingeführt?

Die EH55-Plus-Förderung wurde im Dezember 2025 zeitlich befristet wieder eingeführt.

Hintergrund war der hohe Bauüberhang in Deutschland.

Viele Wohnungsbauprojekte waren bereits genehmigt, wurden wegen gestiegener Bau- und Finanzierungskosten jedoch nicht begonnen.

Mit zinsverbilligten Krediten sollten diese Projekte wirtschaftlich wieder attraktiver werden.

Die ursprünglich bereitgestellten 800 Millionen Euro sollten deshalb gezielt dazu beitragen, bereits geplante und genehmigte Neubauten tatsächlich umzusetzen.

Warum wurde das Budget jetzt aufgestockt?

Die hohe Nachfrage hat gezeigt, dass die vorhandenen Mittel schneller abgerufen wurden als ursprünglich erwartet.

Im September waren große Teile des Budgets bereits gebunden.

Ohne zusätzliche Mittel wäre das Programm voraussichtlich noch vor Jahresende ausgelaufen.

Die Bundesregierung hat deshalb zusätzliche Mittel bereitgestellt.

Nach aktuellen Fachberichten beträgt die Aufstockung 250 Millionen Euro.

Damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass weitere bereits genehmigte Projekte bis Ende 2026 noch gefördert werden können.

Ist die Förderung damit bis Ende 2026 sicher?

Nein.

Die wichtigste Einschränkung bleibt bestehen:

Das Programm läuft nur, solange Fördermittel verfügbar sind.

Der 31. Dezember 2026 ist lediglich der späteste mögliche Zeitpunkt für die Antragstellung.

Eine Garantie, dass bis zu diesem Datum tatsächlich noch Mittel vorhanden sind, gibt es nicht.

Wer die Voraussetzungen erfüllt und die Förderung nutzen möchte, sollte deshalb nicht automatisch bis Dezember warten.

Was passiert ab Januar 2027?

Nach aktuellem Stand endet diese befristete EH55-Plus-Förderung spätestens zum Jahresende 2026.

Wie die Förderlandschaft für vergleichbare Neubauprojekte ab 2027 konkret ausgestaltet wird, sollte anhand der dann geltenden KfW-Programme geprüft werden.

Eigentümer und Bauherren sollten daher nicht davon ausgehen, dass die heutigen Konditionen automatisch im kommenden Jahr weitergelten.

Welche Rolle spielt der Energieeffizienz-Experte?

Für die KfW-Förderung muss die energetische Qualität des geplanten Gebäudes nachgewiesen werden.

Dafür ist ein entsprechend qualifizierter Energieeffizienz-Experte einzubinden.

Dieser prüft unter anderem:

  • den geplanten Effizienzhausstandard
  • die energetische Gebäudehülle
  • die geplante Anlagentechnik
  • die Wärmeerzeugung
  • die Einhaltung der technischen Förderanforderungen

Für die Antragstellung werden die entsprechenden technischen Bestätigungen benötigt.

Was sollten Bauherren jetzt tun?

Wer bereits eine Baugenehmigung besitzt und ein EH55-Projekt plant, sollte insbesondere folgende Punkte prüfen:

  • Erfüllt das Gebäude tatsächlich den EH55-Standard?
  • Wird die Wärme vollständig erneuerbar erzeugt?
  • Liegt eine gültige Baugenehmigung vor?
  • Hat der Bau bereits förderschädlich begonnen?
  • Ist ein Energieeffizienz-Experte eingebunden?
  • Sind aktuell noch Fördermittel verfügbar?
  • Welche aktuellen KfW-Zinskonditionen gelten?

Gerade aufgrund der hohen Nachfrage sollte die Förderprüfung möglichst früh erfolgen.

Was bedeutet die Aufstockung für Bauherren in NRW?

Die EH55-Plus-Förderung ist ein bundesweites KfW-Programm und kann daher auch für förderfähige Neubauprojekte in Nordrhein-Westfalen genutzt werden.

Für Bauherren in NRW ändert sich durch die Aufstockung nicht die technische Fördervoraussetzung.

Der wesentliche Vorteil besteht darin, dass durch die zusätzlichen Mittel mehr Projekte die Chance erhalten, noch vor Ende des Jahres eine Förderung zu bekommen.

Ob das konkrete Vorhaben förderfähig ist, sollte jedoch individuell geprüft werden.

Fazit: Mehr Fördermittel – aber weiterhin begrenztes Programm

Die Aufstockung der EH55-Plus-Förderung ist eine wichtige Nachricht für Bauherren mit bereits genehmigten Neubauprojekten.

Der Bund stellt zusätzliche Mittel bereit, nachdem das ursprünglich geplante Budget von 800 Millionen Euro voraussichtlich vor Jahresende ausgeschöpft worden wäre.

Nach aktuellen Fachinformationen werden weitere 250 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Private und gewerbliche Bauherren können weiterhin bis zu 100.000 Euro zinsverbilligten KfW-Kredit je Wohneinheit erhalten.

Voraussetzung sind unter anderem der EH55-Standard, eine Wärmeerzeugung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien und eine gültige Baugenehmigung.

Wichtig bleibt: Die Förderung läuft nur solange Mittel verfügbar sind und endet spätestens am 31. Dezember 2026.

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Offizielle Quellen und Fachquellen

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