Heizungsförderung: Seit 25.09. gilt ein neuer KfW-Ablauf

Heizungsförderung: Seit 25.09. gilt ein neuer KfW-Ablauf
Seit dem 25. September 2026 gibt es eine wichtige Änderung bei der KfW-Heizungsförderung: Die Bestätigung zum Antrag und die Bestätigung nach Durchführung werden für die Heizungsförderung nur noch über ein neues KfW-Expertenportal erstellt.
Für Eigentümer ändert sich dadurch nicht die grundsätzliche Förderung. Der Ablauf im Hintergrund wird aber verbindlicher – und bei der Vorbereitung eines Förderantrags müssen teilweise mehr Angaben zur bestehenden und zur neuen Heizungsanlage vorliegen.
Was hat sich seit dem 25.09.2026 geändert?
Für die Heizungsförderung der KfW werden die sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) seit dem 25. September 2026 über ein neues Expertenportal erstellt.
Das betrifft unter anderem folgende KfW-Förderprogramme:
- Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459)
- Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522)
- Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (422)
Für Eigentümer bedeutet das vor allem: Der Energieeffizienz-Experte oder das berechtigte Fachunternehmen erstellt die notwendige Bestätigung künftig über das neue System.
Was passiert mit bereits erstellten Bestätigungen?
Bestätigungen, die in der bisherigen Anwendung bis einschließlich 22. September 2026 vollständig erstellt wurden, können laut KfW weiterhin für einen Förderantrag beziehungsweise für die Nachweise verwendet werden.
Anders sieht es bei lediglich zwischengespeicherten Bestätigungen aus: Diese können zwar noch fertiggestellt werden, sind anschließend aber nicht mehr für einen neuen Antrag oder eine Nachweiseinreichung nutzbar.
In diesem Fall muss eine neue Bestätigung im neuen KfW-Expertenportal erstellt werden.
Welche neuen Angaben werden für die Heizungsförderung benötigt?
Mit dem neuen Verfahren werden auch detailliertere Angaben zur bestehenden Heizungsanlage abgefragt.
Dazu gehören beispielsweise:
- Nennleistung der bestehenden Heizung in Kilowatt
- Datum der Inbetriebnahme
- jährlicher Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in kWh
Für Eigentümer kann es deshalb sinnvoll sein, vorhandene Heizungsunterlagen, Rechnungen oder Angaben zum bisherigen Energieverbrauch bereits vor dem Beratungstermin zusammenzustellen.
Wärmepumpen müssen in der BAFA-Liste stehen
Eine weitere wichtige Voraussetzung betrifft den neuen Wärmeerzeuger.
Bei Wärmepumpen, Biomasseheizungen und solarthermischen Anlagen muss das konkrete Gerät in den Wärmeerzeugerlisten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgeführt sein.
Bei der Erstellung der BzA beziehungsweise BnD wird die entsprechende Anlage aus der Liste ausgewählt. Dafür wird die jeweilige Anlagennummer benötigt.
Wichtig: Allein die Aufnahme eines Geräts in die BAFA-Wärmeerzeugerliste bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Förderantrag bewilligt wird. Auch die übrigen Förderbedingungen müssen eingehalten werden.
Wie läuft ein Antrag auf Heizungsförderung grundsätzlich ab?
Der Ablauf bleibt grundsätzlich ähnlich:
- Energieeffizienz-Experten oder berechtigtes Fachunternehmen einbinden
- Förderfähigkeit der geplanten Heizung prüfen
- Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der vorgeschriebenen aufschiebenden oder auflösenden Bedingung abschließen
- Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen
- Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ stellen
- nach Förderzusage beziehungsweise entsprechend den Förderbedingungen Maßnahme umsetzen
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen lassen
- Rechnungen und erforderliche Nachweise bei der KfW einreichen
Warum ist die Auswahl der Heizung jetzt besonders wichtig?
Wer eine Wärmepumpe oder eine andere förderfähige Heizungsanlage kaufen möchte, sollte nicht allein darauf vertrauen, dass ein Hersteller das Gerät als „förderfähig“ bewirbt.
Vor einer verbindlichen Bestellung sollte geprüft werden, ob die konkrete Anlage in der jeweils aktuellen BAFA-Wärmeerzeugerliste geführt wird und ob auch alle weiteren Voraussetzungen der KfW-Förderung erfüllt sind.
Gerade bei unterschiedlichen Modellvarianten ist es sinnvoll, nicht nur den Hersteller, sondern die konkrete Anlage zu prüfen.
Was sollten Eigentümer jetzt beachten?
Wer aktuell einen Heizungstausch plant, sollte insbesondere drei Punkte beachten:
- Die geplante Heizungsanlage vor der Bestellung auf Förderfähigkeit prüfen.
- Unterlagen zur bestehenden Heizung und zum bisherigen Energieverbrauch bereithalten.
- Den Förderablauf klären, bevor ein verbindlicher Auftrag ohne passende Förderbedingung erteilt wird.
Dadurch lassen sich Verzögerungen bei der Erstellung der BzA und mögliche Probleme beim Förderantrag vermeiden.
Fazit
Seit dem 25. September 2026 läuft die Erstellung der Förderbestätigungen für die KfW-Heizungsförderung über ein neues Expertenportal.
Für Eigentümer ändert sich dadurch vor allem die Vorbereitung: Zur bestehenden Heizungsanlage werden detailliertere Angaben benötigt und bei Wärmepumpen, Biomasseanlagen und Solarthermie muss das konkrete Gerät in der BAFA-Wärmeerzeugerliste geführt sein.
Wer einen Heizungstausch plant, sollte deshalb die Förderfähigkeit prüfen lassen, bevor die Anlage verbindlich bestellt wird.
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Offizielle Quellen
- KfW – Informationen zum Expertenportal für die Heizungsförderung
- KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- BAFA – Wärmeerzeuger-Portal
