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Wärmeschutznachweis /
GEG-Nachweis für Wohngebäude

Rechtskonformer Nachweis für Neubau, Sanierung und Anbau – schnell erstellt und zuverlässig umgesetzt.

Rechtssicher & behördentauglich: GEG-konform für Bauantrag und Förderstellen.

Technisch fundiert gerechnet: Nachweise nach DIN-Normen – nachvollziehbar und prüfsicher.

Schnell & zuverlässig erstellt: Klare Unterlagen ohne Rückfragen oder Verzögerungen.

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Häufige Fragen zum GEG-Nachweis

  • Wann ist ein GEG-Nachweis gesetzlich erforderlich?
  • Für welche Bauvorhaben ist er erforderlich?
  • Welche Unterlagen fordert das Bauamt konkret?
  • Wer darf einen GEG-Nachweis rechtsgültig erstellen?

So erstellen wir Ihren GEG-Nachweis

  • Technische Erfassung des Gebäudes nach GEG-Vorgaben
  • Berechnung des Wärmeschutzes nach DIN-Normen
  • Erstellung aller erforderlichen Nachweisunterlagen
  • Rechtssichere Dokumentation für Bauantrag und Behörden

Wärmeschutznachweis / GEG – Nachweis für Wohngebäude

Wenn Sie ein Wohngebäude neu bauen, erweitern oder umfassend sanieren, ist ein Wärmeschutznachweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gesetzlich vorgeschrieben.
Der GEG-Nachweis bestätigt, dass Ihr Bauvorhaben die energetischen Mindestanforderungen erfüllt – und ist zwingende Voraussetzung für die Baugenehmigung.

Wir erstellen Ihren GEG-Nachweis rechtssicher, nachvollziehbar und projektbezogen.
Sie erhalten alle erforderlichen Berechnungen und Unterlagen, vollständig aufbereitet und fertig zur Einreichung beim Bauamt.

Für welche Vorhaben ist ein GEG-Nachweis erforderlich?

Ein Wärmeschutznachweis wird u. a. benötigt bei:

  • Neubau von Wohngebäuden
    (Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser)

  • Anbau oder Erweiterung bestehender Gebäude

  • Umfassender energetischer Sanierung

  • Nutzungsänderung beheizter Flächen
    (z. B. Dachgeschossausbau, Aufstockung)

In der Regel gilt: Sobald beheizte Gebäudefläche neu entsteht oder wesentlich verändert wird, ist ein GEG-Nachweis erforderlich.

Voraussetzungen für die Erstellung eines GEG-Nachweises

Damit wir Ihren Wärmeschutznachweis erstellen können, benötigen wir in der Regel:

  • Aktuelle Baupläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)

  • Angaben zur Gebäudegeometrie und Nutzung

  • Informationen zur Gebäudehülle
    (Wandaufbau, Dämmung, Fenster, Dach)

  • Angaben zum geplanten Heiz- und Lüftungskonzept

Fehlende Informationen klären wir strukturiert und effizient mit Ihnen oder Ihrem Planer.

Wichtige Hinweise zum GEG-Nachweis

  • Der GEG-Nachweis muss vor Einreichung des Bauantrags vorliegen

  • Nachweise dürfen nur von qualifizierten Fachpersonen erstellt werden

  • Unvollständige oder fehlerhafte Nachweise führen häufig zu
    Rückfragen, Verzögerungen oder Ablehnung des Bauantrags

  • Eine frühe Einbindung spart Zeit, Kosten und Planungsänderungen

Für wen ist der GEG-Nachweis erforderlich?

Egal ob Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus – der GEG-Nachweis ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Baugenehmigung.

Private Eigentümer eines Einfamilienhauses

Ein GEG-Nachweis ist erforderlich bei Neubau, Anbau oder energetischer Sanierung.
Er stellt sicher, dass Ihr Bauvorhaben die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und ohne Verzögerung genehmigt werden kann.

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern

Bei Neubau, Erweiterung oder umfassender Sanierung ist der GEG-Nachweis Pflicht.
Er schafft eine klare, rechtssichere Grundlage für Bauantrag, Planung und Umsetzung über mehrere Wohneinheiten hinweg.

Wohnungseigentümer-gemeinschaften (WEG)

Relevant bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, Fenstern oder beheizten Flächen.
Der GEG-Nachweis dient als verbindliche Entscheidungs- und Genehmigungsgrundlage für gemeinschaftliche Bauvorhaben.

Warum unsere Kunden uns vertrauen – und uns weiterempfehlen

Ob Fördermittel, Sanierung oder energetische Planung: Unsere Kunden berichten von messbaren Ergebnissen, klarer Kommunikation und einem Partner, der nicht nur berät – sondern Verantwortung übernimmt.
Lesen Sie selbst, warum Energieberatung Engimos für viele die beste Entscheidung war.

GEG-Nachweis: Darum sind wir der richtige Ansprechpartner

Schnell vor Ort (NRW)

Wir reagieren schnell: Dank effizienter Planung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen einen Vor-Ort-Termin für die vollständige Datenerfassung.

Geprüfte Fachkompetenz

Als eingetragene Energieeffizienz-Experten nutzen wir modernste Analyseverfahren, laufende Weiterbildungen und geprüfte Qualifikationen.

Rechtssicher & vollständig

Wir übernehmen den gesamten Prozess: Gebäudeerfassung, Berechnung des Wärmeschutzes, Erstellung aller Nachweisunterlagen – vollständig und fertig zur Einreichung beim Bauamt.

Kurz gesagt: Wir erstellen Ihren GEG-Nachweis vollständig, rechtssicher und ohne unnötige Rückfragen durch Behörden oder Bauamt.

So einfach läuft Ihr GEG-Nachweis – in 3 klaren Schritten

Von der ersten Anfrage bis zum fertigen GEG-Nachweis – in drei klaren Schritten begleiten wir Sie zu einer rechtssicheren Einreichung beim Bauamt.

1.

Kostenlose Erstberatung

Kurzes Gespräch, klare Einschätzung Ihrer Möglichkeiten – einfach, unverbindlich und kostenlos.

2.

Analyse & Beratung vor Ort

Wir erfassen Ihr Gebäude vor Ort und ermitteln alle relevanten Daten für den Wärmeschutznachweis nach GEG.

3.

GEG-Nachweis erstellen

Wir berechnen den Wärmeschutz und erstellen GEG-konforme Nachweisunterlagen.

Jetzt kostenlose Erstberatung sichern – wenige Plätze pro Woche

Häufige Fragen zum GEG-Nachweis / Wärmeschutznachweis

Der GEG-Nachweis (Wärmeschutznachweis) ist ein gesetzlich vorgeschriebener Nachweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Er belegt, dass ein Wohngebäude die energetischen Mindestanforderungen an Wärmeschutz und Energieeffizienz erfüllt und ist Voraussetzung für die Baugenehmigung.

Ohne gültigen GEG-Nachweis kann ein Bauantrag nicht genehmigt werden.

Ein GEG-Nachweis ist erforderlich bei:

  • Neubau von Wohngebäuden

  • Anbau oder Erweiterung

  • umfassender energetischer Sanierung

  • Nutzungsänderung beheizter Flächen (z. B. Dachgeschossausbau)

Grundregel:
Sobald neue beheizte Wohnfläche entsteht oder wesentlich verändert wird, ist ein GEG-Nachweis Pflicht.

Ja, der GEG-Nachweis muss vor Einreichung des Bauantrags vorliegen und ist Bestandteil der Bauvorlagen.
Das Bauamt prüft anhand des Nachweises, ob die energetischen Anforderungen eingehalten werden.

Fehlende oder fehlerhafte Nachweise führen häufig zu Rückfragen, Verzögerungen oder Ablehnung des Bauantrags.

Ein GEG-Nachweis darf nur von qualifizierten Fachpersonen erstellt werden, z. B.:

  • Energieeffizienz-Experten

  • Ingenieure oder Architekten mit entsprechender Qualifikation

Ein selbst erstellter GEG-Nachweis oder Online-Rechner reichen nicht aus und werden vom Bauamt nicht anerkannt.

Der Aufwand für einen GEG-Nachweis ist projektabhängig und lässt sich erst nach Sichtung der Bauunterlagen zuverlässig bestimmen. Maßgeblich sind Gebäudegröße, Bauart und die geplante Ausführung der Gebäudehülle.

Wir prüfen Ihre Unterlagen vorab und erstellen anschließend ein klares Festpreisangebot, damit Sie volle Planungssicherheit haben.

Online-Tools können eine grobe Orientierung liefern, ersetzen jedoch keinen rechtsgültigen GEG-Nachweis.
Für den Bauantrag sind prüffähige Berechnungen und vollständige Nachweisunterlagen erforderlich.

Ein professionell erstellter GEG-Nachweis stellt sicher, dass:

  • alle Normen eingehalten werden

  • das Bauamt den Nachweis akzeptiert

  • es keine Verzögerungen im Genehmigungsverfahren gibt