Häufige Fragen zur Energieberatung

Bei einer Energieberatung / einem Sanierungsfahrplan wird der aktuelle Gebäudezustandes mittels Vor-Ort Termin aufgenommen. Anschließend wird der Zustand nach DIN18599 bilanziert. Auf dieser Basis werden Sanierungsschritte abgeleitet und im Sanierungsfahrplan dargestellt. Hierbei werden Sanierungskosten, Förderzuschüsse und Brennstoffkosteneinsparungen und CO2 Reduktion ausgegeben.

Eine Energieberatung ist eine Dienstleistung, die darauf abzielt, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Energieeffizienz eines Wohngebäudes zu steigern. Diese Dienstleistung kann sowohl für private Haushalte als auch für Unternehmen in Anspruch genommen werden.

Eine Energieberatung ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • Wenn staatliche Fördermittel (BAFA und KfW) in Anspruch genommen werden sollen
  • Bei umfassenden Sanierungen, die eine Berechnung der Energiebilanz erfordern
  • Beim Einbau einer neuen Heizung, die feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe verwendet

Bei einer Energieberatung wird der aktuelle Zustand eines Gebäudes untersucht und ein Plan zur Sanierung erstellt. Das Ziel ist, den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu verbessern. Folgende Schritte werden dabei durchgeführt:

  • Gebäudeanalyse: Untersuchung des Ist-Zustands mit einem Vor-Ort Termin.
  • Dokumentation: Erfassung von Außenwänden, Decken, Böden, Fenstern, Haustür und Dach.
  • Technikanalyse: Überprüfung der Heizungsanlage.
  • Nutzerverhalten: Erfassung des Verhaltens der Bewohner.
  • Schadensfeststellung: Identifikation von Schäden und Mängeln am Gebäude.
  • Thermografie: In Einzelfällen auch der Einsatz von Wärmebildtechnik zur Visualisierung von Wärmeverlusten.

Es gibt verschiedene Förderprogramme, die Energieberatungen unterstützen. Hier sind einige der wichtigsten:

  • Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW): Diese Förderung deckt maximal 50 % der Beratungskosten ab. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten dabei maximal 650 Euro, während Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten bis zu 850 Euro gefördert werden.
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Der Staat stellt über das BAFA und die KfW Zuschüsse sowie zinsgünstige Kredite für energetische Sanierungsmaßnahmen bereit. Dazu gehören unter anderem die Verbesserung der Gebäudehülle, die mit bis zu 20% bezuschusst wird (z. B. Fassadendämmung, Fenstertausch, Haustürtausch, Dachsanierung, Kellerdeckendämmung) sowie die Optimierung der Anlagentechnik, insbesondere Heizsysteme, welche mit 30-70% bezuschusst werden.
  • Zusätzliche Förderungen für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) profitieren von einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 250 Euro, wenn die Ergebnisse der Energieberatung im Rahmen einer Eigentümerversammlung erläutert werden.

Bei Eigentümerwechsel ist eine Durchführung grundlegend empfehlenswert. Für Wohngebäude wird empfohlen, alle vier Jahre eine Energieberatung durchzuführen, da sich Gesetze und Technologien ändern und sich somit Lösungsansätze anpassen. Ein Sanierungsfahrplan kann alle vier Jahre gefördert werden. Ein neuer Eigentümer kann jedoch jederzeit eine Beratung in Auftrag geben, ohne die Wartezeit abzuwarten.

Die Kosten für eine Energieberatung eines Einfamilienhauses beginnen ab 990€. Für Mehrfamilienhäuser sind die Kosten für eine umfassende Beratung etwas höher und von der Wohnungsanzahl abhängig.

Da die Berufsbezeichnung „Energieberater*in“ nicht geschützt ist, kann sich grundsätzlich jeder so nennen. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen und Qualifikationen, die für eine fachgerechte Beratung zur Energieeffizienz erforderlich sind. Nur zugelassene „Energieeffizienz-Experten“, die bei der DENA auf dem EEE-Portal gelistet sind dürfen Fördermittel beantragen und förderfähige Energieberatungen durchführen.

In der Regel übernimmt der Eigentümer, der die Beratung in Auftrag gibt, die Kosten. Der Staat beteiligt sich jedoch an einem Teil der Ausgaben.

Für eine Energieberatung sind verschiedene Dokumente erforderlich, darunter Baupläne, Verbrauchsabrechnungen, Fotos und detaillierte Informationen zum Gebäude. Ein Großteil der Daten wird im Rahmen des Vor-Ort Termins aufgenommen.

Bei einer Energieberatung können Sie verschiedene Themen ansprechen, darunter:

  • Heizungs- und Kühlsysteme
  • Fördermöglichkeiten
  • Energieeinsparung
  • Regenerative Energien
  • Stromverbrauch
  • Baulicher Wärmeschutz
  • Wohnkomfort
  • Umweltschutz
  • Sanierung
  • Gesetzliche Anforderungen
  • Sommerlicher Hitzeschutz

Eine Energieberatung kann aus verschiedenen Gründen vorteilhaft sein:

  • Kosten senken: Durch die Identifizierung von Einsparpotenzialen können Energiekosten reduziert werden.
  • Umweltschutz fördern: Weniger Energieverbrauch führt zu geringeren CO₂-Emissionen und trägt somit zum Klimaschutz bei.
  • Gesundheit verbessern: Eine bessere Energieeffizienz kann das Raumklima positiv beeinflussen und somit die Gesundheit fördern.
  • Immobilienwert steigern: Energieeffiziente Maßnahmen können den Marktwert einer Immobilie erhöhen.

Die Kosten für einen Energieberater sind zu 50 Prozent steuerlich absetzbar. Voraussetzung dafür ist, dass der Berater vom BAFA als Energieberater oder von der KfW als Energieeffizienz-Experte zugelassen ist. Hier muss beachtet werden, dass eine Doppelförderung z.B. über BAFA nicht zulässig ist.

Eine Energieberatung kann Ihnen bei der Auswahl der passenden Heizung für Ihr Haus helfen. Dabei werden verschiedene Heizsysteme in Betracht gezogen, darunter:

  • Wärmepumpen
  • Fernwärme
  • Hybridanlagen
  • Öl-, Gas- oder Holzkessel (muss im speziellen geprüft werden)
  • Elektro-Direktheizungen (z.B. Infrarot)

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detailliertes Konzept zur energetischen Modernisierung eines Gebäudes. Er identifiziert und bewertet Maßnahmen, die sinnvoll und machbar sind, um den Energieverbrauch zu senken. Der Sanierungsfahrplan (iSFP) beinhaltet:

  • Analyse des Ist-Zustands: Untersuchung des aktuellen Zustands des Gebäudes.
  • Definition von Sanierungszielen: Festlegung der Ziele für die energetische Sanierung.
  • Zeitlicher Umsetzungsplan: Erstellung eines Zeitplans für die Durchführung der Maßnahmen.
  • Übersicht über Kosten und Einsparpotenziale: Darstellung der zu erwartenden Kosten und möglichen Einsparungen.
  • Angabe der Fördermittel: Informationen über verfügbare Fördermittel.

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist gemäß BEG 15 Jahre lang gültig bzw. sichert Ihnen so lange den 5% iSFP-Bonus als Förderzuschuss.

Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans dauert in der Regel maximal zwei Wochen nach Durchführung des Vor-Ort Termins. Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:

  • Größe und Komplexität des Gebäudes: Größere und komplexere Gebäude erfordern mehr Zeit für die Analyse.
  • Notwendigkeit spezifischer Daten und Beratungen: Das Einholen detaillierter Informationen und zusätzlicher Beratungen kann die Dauer verlängern.
  • Schnelligkeit der Informationssammlung und Entscheidungsfindung: Wie schnell relevante Daten gesammelt und Entscheidungen getroffen werden können, beeinflusst die Zeitspanne.
  • Terminkoordination mit einem qualifizierten Energieberater: Die Verfügbarkeit und Terminplanung des Energieberaters spielen ebenfalls eine Rolle.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Konzept zur schrittweisen Modernisierung von Wohngebäuden. Er bietet Hausbesitzern eine detaillierte Übersicht über sinnvolle Sanierungsmaßnahmen, deren Einsparpotenzial sowie eine langfristige Strategie zur Verbesserung der Energieeffizienz. Außerdem sichert Ihnen der iSFP den 5% iSFP Bonus und somit höhere Förderzuschüsse.

In Deutschland können Sie für den Einbau einer Wärmepumpe eine Förderung von 30% bis zu 70 % der förderfähigen Kosten bekommen.